Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, das Strafgesetzbuch dahingehend zu erweitern oder anzupassen, dass der wissentliche Konsum von Alkohol während einer ärztlich dokumentierten Schwangerschaft (bspw. ab dem Ausstellen des Mutterpasses) als Straftat (z. B. im Rahmen der Körperverletzung oder eines eigenen Schutzparagrafen) gewertet und bestraft werden kann.
Begründung
1. Das Ausmaß und die medizinischen Fakten
Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Daten (unter anderem diskutiert auf Fachkongressen zur Suchtmedizin 2025/2026) trinkt in Deutschland mindestens ein Viertel aller Frauen Alkohol in der Schwangerschaft.
Die gesundheitlichen Folgen für das ungeborene Kind sind verheerend: Pränatale Alkoholexpression führt zu irreversiblen toxischen Gehirnschädigungen, Gehirnentwicklungsstörungen, Gesichtsauffälligkeiten und postnatalen Wachstumsstörungen.
Das resultierende Krankheitsbild – die Fetale Alkoholspektrumstörung (FASD) – hat in Deutschland eine alarmierende Prävalenz von schätzungsweise 2 % aller Kinder. Damit gehört FASD zu den häufigsten chronischen Erkrankungen, die bereits bei der Geburt bestehen.
2. Lebenslanges Leid und gesellschaftliche Relevanz
FASD ist keine vorübergehende Entwicklungsverzögerung. Es handelt sich um eine lebenslange, alltagsrelevante Behinderung. Betroffene leiden dauerhaft unter massiven Beeinträchtigungen der Kognition, der Verhaltensregulation und der Bewältigung des Alltags. Obwohl symptometrische Interventionen (gemäß der aktualisierten S3-Leitlinie) kleine Verbesserungen erzielen können, bleibt die Prognose für die erkrankten Menschen ungünstig. Dies verursacht nicht nur unendliches Leid für die Betroffenen und deren Familien, sondern stellt auch eine enorme Belastung für das Gesundheitssystem und die gesamte Gesellschaft dar.
3. Die Notwendigkeit des strafrechtlichen Schutzes
Bisherige reine Präventions- und Aufklärungskampagnen reichen offensichtlich nicht aus, um die hohen Fallzahlen zu senken. Wenn eine Frau nachweislich von ihrer Schwangerschaft weiß (dokumentiert durch den Mutterpass) und dennoch wissentlich Alkohol konsumiert, nimmt sie die schwere, lebenslange Behinderung ihres Kindes billigend in Kauf.
Das ungeborene Leben hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Da das Kind sich im Mutterleib nicht selbst schützen kann, muss hier der Staat durch das Strafrecht eingreifen. Eine Kriminalisierung des wissentl. Konsums soll abschreckend wirken und den Schutz des Kindes in den Vordergrund stellen.
Forderungen
Strafrechtliche Konsequenzen: Rechtliche Anpassung des Personenbegriffs im StGB
Verankerung von spürbaren Strafen für Schwangere, die trotz nachgewiesenen Wissens um die Schwangerschaft Alkohol konsumieren.
Koppelung an den Mutterpass:
Als rechtliche Absicherung für den Nachweis des „Wissens“ soll die offizielle Feststellung der Schwangerschaft (z.B. Eintragung im Mutterpass) als gesetzlicher Startpunkt für die Strafbarkeit dienen.
Pflicht zur Beweissicherung:
Verpflichtende Screenings od. rechtliche Handhaben bei begründ. Verdacht, um betroffenen Kindern frühzeitig Schutz und rechtl. Vertretung zukommen zu lassen.
Um eine Strafbarkeit gemäß §§ 223 ff. StGB zu ermöglichen, fordere ich eine geseztl. Neudefinition des Menschseins, sodass d. Nasciturus bereits im Mutterleib als schutzwürdiges Rechtssubjekt anerkannt wird.