Text der Petition
Mit der Petition wird eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) gefordert – Verbindliche Fristen, Sanktionen und finanzielle Verpflichtungen für barrierefreie öffentliche Räume nach dänischem Vorbild.
Begründung
Die konkrete Forderung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) grundlegend zu reformieren und zu verschärfen. Ziel ist es, die unhaltbaren Zustände im deutschen Straßenraum (unzureichend abgesenkte Bordsteine, fehlende Leitsysteme, holprige Bodenbeläge) zu beenden.
Wir fordern den Gesetzgeber auf:
Eine bundesweite, gesetzliche Zielvorgabe mit einer harten Ausschlussfrist einzuführen: Bis spätestens zum Jahr 2035 müssen alle öffentlichen Verkehrsflächen, Gehwege und Kreuzungen in Deutschland vollständig barrierefrei umgebaut sein.
Eine strikte Kopplung von Bundesfernstraßen- und Infrastrukturfördermitteln einzuführen: Der Bund darf Bundesländer und Kommunen nur noch dann finanziell beim Straßenbau unterstützen, wenn die Projekte nachweislich das Prinzip des „Designs für alle“ zu 100 % und fehlerfrei umsetzen.
Das Verbandsklagerecht massiv zu stärken, damit Betroffene und Schutzverbände untätige Kommunen direkt auf Herstellung der Barrierefreiheit verklagen können, wenn Fristen verstreichen.
Rechtliche Begründung und Menschenrechte
Diese Petition stützt sich auf fundamentale Menschenrechte und gesetzliche Vorgaben, die der Deutsche Bundestag kraft seiner verfassungsmäßigen Rolle zwingend berücksichtigen und umsetzen muss:
Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG): Hier ist unmissverständlich verankert: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Eine Infrastruktur, die Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren oder Sehbehinderungen durch bauliche Barrieren die selbstbestimmte Fortbewegung unmöglich macht, stellt eine andauernde, verfassungswidrige Benachteiligung durch den Staat dar.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – Artikel 9 (Zugänglichkeit): Deutschland hat dieses internationale Menschenrechtsabkommen ratifiziert. Es ist geltendes Recht im Rang eines Bundesgesetzes. Artikel 9 verpflichtet die Vertragsstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln und zu anderen Einrichtungen zu gewährleisten. Die aktuelle Umsetzung in Deutschland hinkt diesem Menschenrecht meilenweit hinterher.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Das Gericht hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass der Staat eine Schutzpflicht hat und Barrieren aktiv abbauen muss, um eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben überhaupt erst zu ermöglichen. Eine bloße Absichtserklärung („Man bemüht sich um Barrierefreiheit“) reicht rechtlich nicht aus, wenn in der Praxis die Gehwege unpassierbar bleiben.