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Petition 201644

Patentrecht

Novellierung des Patentgesetzes und Gebrauchsmustergesetzes vom 29.05.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Novellierung des Patentgesetzes und Gebrauchsmustergesetzes gefordert, um finanzielle Hürden bei der Schutzrechtsanmeldung zu senken. Konkret soll eine Gebührenreduktion von 75 % für Privatpersonen und kleine und mittlere Unternehmen eingeführt werden - analog zum US-amerikanischen Micro-Entity-Modell. Ergänzend werden eine kostenlose Erstberatung beim DPMA und eine KI-gestützte Anmeldehilfe gefordert.

Begründung

Ziel ist, dass Erfindungen unabhängig vom finanziellen Hintergrund des Erfinders geschützt werden können.
Das deutsche Patentsystem ermöglicht Privatpersonen und KMU formal die Anmeldung von Schutzrechten. In der Praxis scheitert dies jedoch an den Kosten: Die staatliche Anmeldegebühr für ein Gebrauchsmuster beträgt 40 Euro, für ein Patent 300–500 Euro. Die tatsächlichen Gesamtkosten mit Patentanwalt liegen bei 2.000–5.000 Euro (Gebrauchsmuster) bzw. 5.000–10.000 Euro (Patent). Das Verhältnis von Behördengebühr zu Gesamtkosten beträgt bis zu 1:115.

Ein konkretes Beispiel: Derselbe Erfinder schützte zwei private Erfindungen per Selbstanmeldung für je 40 Euro. Eine dritte Erfindung als Arbeitnehmererfinder wurde mit Patentanwalt angemeldet – Rechnung: 4.600 Euro, davon 3.000 Euro allein für Einarbeitung und Dokumentation. Gleiche inhaltliche Leistung, Faktor 115.

Internationale Vergleiche zeigen, dass niedrigschwelliger Zugang möglich ist: In den USA zahlen Privaterfinder dank des Micro-Entity-Status (America Invents Act, 2011) nur 20 % der regulären USPTO-Gebühren. In China liegen die Behördengebühren für ein Gebrauchsmuster bei ca. 65 Euro, für ein Erfindungspatent bei ca. 435 Euro – mit zusätzlichen KMU-Rabatten. Das Europäische Patentamt hat seit April 2024 eine 30-prozentige Gebührenreduktion für Kleinstunternehmen eingeführt. Deutschland hat keine vergleichbare Regelung.

Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Reformen des Patentrechts stoßen auf den organisierten Widerstand von Interessengruppen, die vom komplexen System profitieren. Der Petitionsausschuss wird gebeten, Stellungnahmen dieser Verbände entsprechend einzuordnen.

Die Petition fordert konkret:

1. Einkommensabhängige Gebührenreduktion von 75 % für Privatpersonen und KMU (Änderung § 17 PatG, § 4 GebrMG)
2. Kostenlose Erstberatung beim DPMA für Selbstanmelder
3. KI-gestützte Anmeldehilfe direkt beim DPMA – nicht bei Forschungseinrichtungen mit eigenen IP-Verwertungsinteressen
4. Vereinfachte Anspruchssprache: Einreichung in allgemeiner Sprache, Übersetzung durch DPMA
5. Stärkung des Gebrauchsmusters als vollwertiges Schutzrecht
6. Nationaler Patentfinanzierungsfonds, rückzahlbar im Lizenzierungserfolgsfall
7. Jährlicher DPMA-Bericht über Zugangsbarrieren zum Patentsystem

Deutschland verliert jährlich eine unbekannte Anzahl schutzwürdiger Erfindungen, weil Privaterfinder mangels finanzieller Mittel auf Anmeldungen verzichten. Das ist ein vermeidbarer Schaden für den Innovationsstandort.

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