Text der Petition
Die Besteuerung von Schenkungen soll grundsätzlich anders geregelt werden als die von Erbschaften. Der Steuersatz für Schenkungen zu Lebzeiten des Schenkenden sollte ab einem Betrag von 50.000 € einen hohen Steuersatz (30 – 50 %) haben, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und gesetzlicher Erbfolge. Alle Schenkungen an eine Person sollten über die gesamte Lebenszeit aufsummiert werden, um die Schenkungsteuer nicht durch mehrere (kleinere) Schenkungen über einen längeren Zeitraum zu umgehen.
Begründung
Menschen mit Vermögen verschenken oft einen großen Teil ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten oder übertragen vor ihrem Tod ihre Immobilien an ihre Kinder und/oder Ehepartner. Dies dient zum einen der Steueroptimierung für die Beschenkten (Freibeträge alle 10 Jahre), zum anderen der Pflegefallabsicherung (Staat kann im Pflegefall nicht oder nur zum Teil auf Vermögen oder Immobilien oder zugreifen). Somit können sich vermögende Menschen „arm schenken“ und am Lebensende sogar Unterstützungsleistungen vom Staat beantragen. Sie könnten somit den Steuerzahlern zu Last fallen, obwohl sie durch eigenes Vermögen ihre (Pflege-) Kosten hätten zahlen können. Der Grundsatz der Selbstverantwortung sollte hier im Vordergrund stehen. Für Vermögen, das nach dem Tod vererbt wird, sollten die Freibeträge weiterhin gelten.