Text der Petition
Mit der Petition werden deutlich höhere Hürden zur Erlangung eines Zertifikats gefordert, dass gemäß § 26a WEG von einer Hausverwaltung bei mehr als 9 Wohnungen gefordert wird.
Begründung
Während bei fast allen Berufen eine mehrjährige Ausbildung zur Ausübung des Berufs notwendig ist, kann jede Person eine Hausverwaltung werden, obwohl diese fremde Gelder verwalten, Abrechnungen machen und Aufträge erteilen.
Wieder Stärkung der Rechte von Eigentümer gegenüber einer Hausverwaltung bei Pflichtverletzungen.
Ein vorhandenes Zertifikat täuscht eine ordnungsgemäß arbeitende HV vor. 50% der mir bekannten HVs arbeiten trotz Zertifikat nicht nach dem WEG-Gesetz. Unter keinen Umständen soll ein Hausverwalter ein Zertifikat erlangen, nur weil er jahrelang in der Branche tätig ist. Es ist eine ordentliche Prüfung abzulegen wie bei einem Führerschein. Und wenn einer durchfällt, sollte es nicht möglich sein, beliebig oft die Prüfung zu wiederholen.
Bisher Erlebtes: Es werden
- teils weitreichende und teure Entscheidungen ohne Beschluss getroffen.
- Gelder vom Rücklagenkonto genommen, wie von einem Sparkonto.
- Aufträge aus "Not" heraus an Firmen vergeben, die unter Umständen extrem überteuert sind und deren Angebote nicht erfüllen, aber dennoch von der Hausverwaltung ohne Abnahme bezahlt werden.
- mit verkürzter Einladungsfrist Versammlungen ohne notwendige Begründung und Zeitdruck abgehalten.
Ein einzelner Eigentümer hat keine Rechte mehr gegen eine Hausverwaltung. Es muss die WEG einen Beschluss fassen. Wenn der Rest der WEG mit der Hausverwaltung gut kann, sind den illegalen Möglichkeiten Tür und Tor geöffnet. Daher sollte ein einzelner Eigentümer gegenüber einem Hausverwalter genauso einschreiten können, wie er gegen Abwendung eines Schadens ohne Beschluss Maßnahmen ergreifen kann (§ 18 Abs.3 WEG).
Selbst wenn sich die WEG einig ist, ist ein teurer und langwieriger Gerichtsweg zu bestreiten.
Jede Person auch ohne Ausbildung kann HV sein. Wer Geld anderer verwaltet, soll zwingend über eine ausreichende Ausbildung und ein tadelloses Führungszeugnis verfügen. Ohne dem soll kein Zertifikat ausgestellt werden dürfen. Notfalls sollte ein Zertifikat auch rückwirkend aberkannt werden können.
Ein eine Hausverwaltung suchender soll sich sicher sein können, dass es sich bei vorhandenem Zertifikat tatsächlich um eine Ordnungsgemäß arbeitende Hausverwaltung handelt.