Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die §§ 45, 48, 48a bis 48c SGB IV und die SVWO so reformieren, dass neue, unabhängige und thematisch spezialisierte Listen bei Sozialversicherungswahlen realistische Zugangschancen erhalten. Dazu sollen Unterstützungsquoren gesenkt, digitale Unterstützungen ermöglicht, die 5-Prozent-Hürde überprüft und faire Zulassungsregeln für neue Versicherten- und Arbeitnehmerinitiativen geschaffen werden.
Begründung
Sozialversicherungswahlen sollen demokratische Selbstverwaltung ermöglichen. Sie entscheiden mit darüber, wer in Renten-, Kranken- und Unfallversicherung die Interessen der Versicherten und Beitragszahler vertritt. Deshalb müssen diese Wahlen offen und wettbewerblich sein.
Die geltenden Zugangsvoraussetzungen erschweren neue demokratische Konkurrenz erheblich. Freie Listen müssen je nach Größe des Versicherungsträgers Unterstützungsunterschriften sammeln, bei Trägern mit mehr als drei Millionen Versicherten sogar 1.000. Für etablierte Organisationen ist das regelmäßig leistbar. Neue Initiativen junger Versicherter, Auszubildender, Studierender, Berufseinsteiger oder Beitragszahler haben dagegen keinen Zugang zu Versichertendaten und müssen Unterstützer bundesweit selbst erreichen.
Auch neue Arbeitnehmervereinigungen stehen vor hohen Voranforderungen. Sie müssen vor der Wahl feste Organisation, beitragszahlende Mitglieder, dauerhafte sozial- oder berufspolitische Tätigkeit, öffentliches Hervortreten und interne Strukturen nachweisen. Das soll Missbrauch verhindern. In der Praxis kann es aber dazu führen, dass gerade neue Initiativen, die erst durch eine Wahl sichtbar und wirksam werden könnten, nicht antreten können.
Hinzu kommt die 5-Prozent-Hürde. Selbst wenn eine neue Liste zugelassen wird, bleiben Stimmen unterhalb dieser Schwelle vollständig ohne Mandat. Bei Organen der sozialen Selbstverwaltung, die keine Regierungsmehrheit bilden müssen, ist fraglich, ob eine solche Sperrklausel in dieser Höhe noch verhältnismäßig ist. Sie schützt eher bestehende Strukturen als die Funktionsfähigkeit der Organe.
Das Ergebnis ist eine strukturelle Verengung der Sozialwahlen. Viele Versicherte erleben keine echte Auswahl, sondern ein von etablierten Organisationen dominiertes Verfahren. Besonders junge Beitragszahler, die noch jahrzehntelang einzahlen werden, sind kaum sichtbar. Ihre Perspektiven auf Generationengerechtigkeit, Beitragsstabilität, Digitalisierung, transparente Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, Prävention und moderne Beratung kommen zu wenig vor.
Die soziale Selbstverwaltung soll nicht abgeschafft, sondern erneuert werden. Seriöse Anforderungen an Listen, Kandidaten, Transparenz und demokratische Binnenstruktur bleiben notwendig. Sie müssen aber verhältnismäßig sein. Demokratie darf nicht erst nachweisen müssen, dass sie bereits etabliert ist, bevor sie antreten darf.
Der Bundestag sollte daher die Unterstützungsquoren deutlich senken, ein sicheres digitales Unterstützungsverfahren einführen, die 5-Prozent-Hürde absenken oder streichen und für neue Versicherten- und Arbeitnehmerinitiativen faire und erfüllbare Zulassungsregeln schaffen. Zusätzlich braucht es bessere öffentliche Information über Sozialwahlen, Listenbildung und Kandidaturmöglichkeiten.
Mehr Wettbewerb in der Sozialwahl bedeutet mehr Legitimation, Beteiligung und Kontrolle. Wer Beiträge zahlt, sollte nicht nur verwaltet werden, sondern echte Auswahl haben.