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Petition 202051

Tierschutz

Konsequentere Verfolgung und Sanktionierung von schwerer und vorsätzlicher Tierquälerei vom 05.06.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um schwere und vorsätzliche Tierquälerei konsequenter zu verfolgen und wirksamer zu sanktionieren. Insbesondere sollen die Höchststrafe erhöht, bestehende Strafrahmen konsequenter ausgeschöpft, Tierhalteverbote besser kontrolliert sowie ein bundesweites Register für wegen Tierquälerei verurteilte Personen geprüft werden, um Wiederholungstaten zu erschweren und Tiere besser zu schützen.

Begründung

Immer wieder erschüttern besonders grausame Fälle schwerer Tierquälerei die Öffentlichkeit und lösen große Bestürzung aus. Viele Bürgerinnen und Bürger haben zunehmend den Eindruck, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen in Deutschland nicht ausreichen, um Tiere wirksam zu schützen und Täter angemessen zur Verantwortung zu ziehen.
Zwar sieht das Tierschutzgesetz derzeit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor, in der Praxis werden jedoch selbst bei schweren und vorsätzlichen Fällen häufig lediglich Geldstrafen oder Bewährungsstrafen verhängt – insbesondere bei nicht vorbestraften Tätern. Dadurch entsteht bei vielen Menschen der Eindruck, dass die tatsächlichen Konsequenzen in keinem angemessenen Verhältnis zum verursachten Leid stehen und keine ausreichende abschreckende Wirkung entfalten.
Daher sollte geprüft werden, ob die Höchststrafe für besonders schwere Tierquälerei deutlich erhöht werden kann, beispielsweise auf bis zu fünf beziehungsweise zehn Jahre Freiheitsstrafe, und ob bestehende Strafrahmen konsequenter ausgeschöpft werden können. Insbesondere bei vorsätzlicher, besonders grausamer oder öffentlich dokumentierter Tierquälerei sollte auch bei Ersttätern die Verhängung wirksamer Freiheitsstrafen ohne Bewährung stärker berücksichtigt werden können.
Gerade in Zeiten sozialer Medien und digitaler Plattformen verbreiten sich Fälle schwerer Tierquälerei zunehmend öffentlich und erreichen eine hohe Aufmerksamkeit. Umso wichtiger ist es, dass strafrechtliche Konsequenzen nicht lediglich symbolischen Charakter haben, sondern eine tatsächliche abschreckende Wirkung entfalten und potenziellen Nachahmungstaten entgegenwirken.
Zusätzlich soll geprüft werden, ob ein bundesweites Register für wegen schwerer Tierquälerei verurteilte Personen sowie einschlägig auffällig gewordene gewerbliche Tierhaltungs- oder Nutztierbetriebe eingeführt werden kann, um Tierheime, Tierschutzvereine, Vermittlungsstellen und zuständige Behörden besser vor erneuten Verstößen zu schützen. Dadurch könnten bestehende Tierhalteverbote wirksamer kontrolliert und Wiederholungstaten erschwert werden.
Ziel dieser Petition ist es, eine öffentliche und politische Diskussion darüber anzustoßen, wie Tiere in Deutschland künftig wirksamer geschützt, schwere Tierquälerei konsequenter sanktioniert und bestehende Schutzmaßnahmen besser durchgesetzt werden können.

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