Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass zur Ermittlung der Krankenkassenbeiträge bei einem freiwillig gesetzlich Versicherten nicht das gesamte Brutto-Familieneinkommen herangezogen wird, sondern nur das tatsächliche Einkommen des Versicherten.
Begründung
Tatsächliches Beispiel: Eine Rentnerin (Ehefrau) bezieht eine monatliche Rente von 721,84 €. Hier wäre sie grundsätzlich verpflichtet, 17,89 % an Beitrag zu zahlen, das wären 129,13 €. Tatsächlich beträgt der Beitrag 451,45 €, abzüglich Krankenkassenzuschuss von 64,57 €, also 386,88 €. Dies entspricht ungefähr dem Dreifachen und ist wesentlich mehr als die Hälfte der monatlichen Rente. (Hinzu kommen noch 108,62 € Pflegeversicherungsbeitrag. Der Grund für diese Berechnung ist die Anrechnung des gesamten Familieneinkommens. Allerdings nur, sofern der Ehemann privat versichert ist. Wäre er gesetzlich versichert, käme eine Anrechnung nicht in Betracht.
Doch mit welcher Berechtigung? Nur weil es im Gesetz steht?
Läge eine gesetzliche Versicherung des Ehemanns vor, würden selbstverständlich Beiträge in die Krankenkasse eingezahlt. Dafür müsste die Krankenkasse aber auch Leistungen im Krankheitsfall für den Ehemann erbringen.
Bei einem Privatversicherten erhielte die Kasse zwar keine Beiträge, bliebe aber auch von unter Umständen hohen Krankeitskosten verschont.
Hinzu kommt die Tatsache, dass Privatversicherte selbst sehr hohe Beiträge zu zahlen haben.