Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 202321

Strafbare Handlungen gegen die Person

Beleidigungen gegenüber Politikern/Amtsträgern ohne Strafantrag des unmittelbar Betroffenen vom 09.06.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass bei Beleidigungen gegenüber Politikern und Amtsträgern ohne Strafantrag des unmittelbar Betroffenen kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung angenommen werden kann. Die Einleitung oder Fortführung strafrechtlicher Ermittlungen soll in diesen Fällen grundsätzlich einen Strafantrag des Betroffenen voraussetzen.

Begründung

1. Stärkung des Gleichheitsgrundsatzes

In der Bundesrepublik Deutschland gilt das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz. Während Beleidigungsdelikte grundsätzlich nur auf Antrag des Betroffenen verfolgt werden, wird bei Äußerungen gegenüber Politikern und Amtsträgern teilweise ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung angenommen, das eine Verfolgung auch ohne eigenen Strafantrag ermöglicht. Dies kann in der Öffentlichkeit den Eindruck einer Ungleichbehandlung erzeugen und das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Strafverfolgung beeinträchtigen.

2. Stärkung der Eigenverantwortung

Die strafrechtliche Verfolgung einer Beleidigung berührt den Kernbereich der persönlichen Ehre. Es sollte das Recht des unmittelbar Betroffenen sein, zu entscheiden, ob er eine strafrechtliche Verfolgung wünscht. Die Entscheidungshoheit über die Strafverfolgung bei höchstpersönlichen Rechtsgütern sollte grundsätzlich beim Betroffenen verbleiben – unabhängig davon, ob dieser ein öffentliches Amt bekleidet oder politisch tätig ist.

3. Kein Freibrief, sondern Verfahrensgerechtigkeit

Ziel dieser Petition ist nicht die Straflosigkeit von Beleidigungen. Wer beleidigt wird, hat nach geltendem Recht jederzeit die Möglichkeit, Strafantrag zu stellen und damit die Unterstützung des Rechtsstaats in Anspruch zu nehmen. Die Petition fordert lediglich, dass der Staat nicht als Ankläger tätig wird, wenn das betroffene Individuum keinen Strafverfolgungswillen erkennen lässt.

Politiker und Amtsträger nehmen eine wichtige Rolle im demokratischen Gemeinwesen wahr. Daraus sollte jedoch kein von Privatpersonen abweichender Maßstab für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen wegen Beleidigungsdelikten folgen.

Wer sich beleidigt fühlt, soll selbst entscheiden, ob der Rechtsstaat tätig wird – unabhängig davon, ob er Kanzler, Bürgermeister oder Privatperson ist.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben