Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, § 47 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten dahingehend zu ändern, dass die Wertgrenze für die gerichtliche Einstellung von Bußgeldverfahren ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft von derzeit 100 Euro auf 200 Euro angehoben wird.
Begründung
Hintergrund
Nach der aktuellen Rechtslage des § 47 Abs. 2 OWiG kann ein Gericht ein anhängiges Bußgeldverfahren in jeder Lage einstellen, wenn es eine Ahndung nicht für geboten hält.
Dies bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Staatsanwaltschaft.
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das verhängte Bußgeld nicht mehr als 100 Euro beträgt und die Staatsanwaltschaft nicht an der Hauptverhandlung teilnimmt.
Diese Grenze von 100 Euro ist angesichts gestiegener Bußgeldsätze und der Inflation der letzten Jahrzehnte nicht mehr zeitgemäß.
Argumente für die Petition:
Entlastung der Justiz:
Gerichte und Staatsanwaltschaften werden von zeitaufwendigen Abstimmungen bei kleineren Verkehrs- und Alltagsverstößen befreit.
Bürokratieabbau:
Die Anhebung reduziert den Verwaltungsaufwand zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaften erheblich.Anpassung an neue Bußgelder: Viele Standard-Bußgelder liegen durch Reformen mittlerweile knapp über 100 Euro, wodurch das vereinfachte Verfahren blockiert wird.
Schnellere Verfahren:
Betroffene Bürger erhalten in eindeutigen Bagatellfällen viel schneller Rechtssicherheit durch eine unkomplizierte Einstellung.
Fokus auf Kriminalität:
Staatsanwälte gewinnen wertvolle Arbeitszeit zurück, um sich auf echte Straftaten und erhebliche Vergehen zu konzentrieren.
Kosteneinsparung:
Weniger behördlicher Schriftverkehr spart Steuergelder bei der Abwicklung von Massenverfahren.