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Petition 202698

Arbeitszeit

Umsetzung der Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes vom 14.06.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes unter Einbezug der Möglichkeiten zur Flexibilisierung, unter Beibehaltung der Arbeitnehmenden-Rechte und gleichzeitiger Anerkennung deren Autonomie, umzusetzen.

Begründung

Die Forderung nach einer Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes ist nicht neu, sodass es zuallererst als positiv und angemessen zu bewerten ist, dass sich die Regierung damit beschäftigt. Gleichwohl polarisiert die damit verbundene Diskussion. Die vorliegende Petition befürwortet eine Umsetzung, die tatsächlich eine Modernisierung darstellt und unter Berücksichtigung des Schutzes von Arbeitnehmendenrechten Arbeitnehmenden Mündigkeit zuspricht und mehr Möglichkeiten eröffnet. Dazu gehört, dass Arbeitnehmende grundsätzlich die Möglichkeit haben sollen, mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten zu dürfen - ohne dazu verpflichtet zu werden. Dies hat Auswirkungen auf generelle wie gelegentliche Anlässe: Generell ermöglicht die neue Regelung z. B. Teilzeitkräften, die vereinbarte Wochenarbeitszeit in Absprache mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin auf weniger Tage zu verteilen (z. B. 32 Wochenstunden auf 3 (oder natürlich wie gehabt mehr) Tage), was je nach Arbeitnehmendensituation und vor dem Hintergrund individueller Lebensentwürfe eine große Flexibilisierung darstellen und zu besserer Vereinbarkeit führen kann. Gelegentliche Anlässe werden beispielsweise durch die Fertigstellung von Projekten verkörpert, die z. B. mit einem 11- oder 12-Stunden-Tag erfolgreich abschließen, anstatt am Folgetag noch einmal eine Arbeitsaufnahme von 1-2 Stunden zu erfordern. Dies kann nicht nur inhaltlich sinnvoll sein, sondern durch den Freizeitausgleich einen insgesamt geringeren Aufwand sowie auch einen erheblichen persönlichen Gewinn bedeuten. Durch eine angehobene tägliche und zugleich fest verankerte wöchentliche Höchst(!)arbeitszeit ist die Regulierung für den entsprechenden Ausgleich gegeben und mittels angemessener Kontrollmechanismen zu verbinden. Zahlreiche Quellen belegen den Wunsch nach Flexbilisierung auf Arbeitnehmendenseite. Dem soll im Rahmen angemessener Schutzmechanismen (Recht auf Pausen, Ruhe- und Ausgleichszeiten, Kontrolle) nachgekommen werden. Angemessen bedeutet, auch hier Möglichkeiten zu prüfen, die den Arbeitnehmenden Mündigkeit zusprechen - z. B. bei einer Arbeitszeit von 6,25 Stunden am Tag das Recht auf Pause zu wahren, diese gleichwohl nicht vorzuschreiben. Ebenso kann dies auf das Recht der Ruhezeit übertragen werden: Anstatt diese verpflichtend mit 11 zusammenhängenden Stunden pro Tag vorzuschreiben, sollen bei Wahrung dieses Rechtes Arbeitnehmende als mündige Personen anerkannt und ihnen entsprechend der persönlichen Situtation mehr Freiheit hinsichtlich der Verteilung eingeräumt werden. Daher die Bitte: Setzen Sie die Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes um, um den heutigen Lebenswirklichkeiten gerecht zu werden. Erkennen Sie Arbeitnehmende als mündig an und schaffen Sie vor dem Hintergrund schützender Rahmenbedingungen mehr Möglichkeiten.

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