Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) so zu ändern, dass Bezieher von Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter bei der Anrechnung von Einkommen (wie z. B. Kindergeld oder Renten) einen pauschalen Freibetrag von mindestens 30 Euro für private Versicherungen erhalten. Diese Regelung soll analog zur bewährten Praxis im SGB II (§ 6 Bürgergeld-V) umgesetzt werden, ohne dass der vorherige Nachweis realer Versicherungspolicen erbracht werden muss.
Begründung
Das deutsche Sozialrecht zeichnet sich durch ein starkes und solidarisches Auffangnetz aus. An einer Stelle besteht jedoch ein im Alltag unglückliches Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Sozialgesetzbüchern, das durch diese Petition im Sinne der Betroffenen harmonisiert werden soll:
1. Die bewährte Praxis im SGB II:
Im System des Bürgergelds (SGB II) wird bei der Anrechnung von Einkommen (wie beispielsweise Kindergeld) automatisch eine pauschale Versicherungskostenbereinigung in Höhe von 30 Euro vorgenommen. Dies unbürokratisch zu lösen, hat sich in der Praxis hervorragend bewährt und sichert den Betroffenen verlässlich einen kleinen finanziellen Spielraum für den Alltag.
2. Die Herausforderung im SGB XII:
Wechseln Menschen aufgrund einer dauerhaften, vollen Erwerbsminderung oder im Alter in die Grundsicherung nach dem SGB XII, entfällt diese pauschale Regelung. Ein Abzug ist hier nur möglich, wenn konkrete private Versicherungspolicen (z. B. eine eigene Haftpflichtversicherung) einzeln nachgewiesen werden. Liegen diese Dokumente nicht vor, was gerade bei jungen, verunglückten Menschen, die oft noch über die Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert sind, die Regel ist, wird das Einkommen zu 100 Prozent angerechnet.
Fazit und Zielsetzung:
Es ist ein wichtiges Anliegen dieser Petition, dieses Verfahren zu vereinfachen und anzugleichen. Menschen, die aufgrund einer medizinisch festgestellten, dauerhaften Erwerbsminderung keine Möglichkeit haben, ihr Einkommen durch eigene Erwerbsarbeit aufzubessern, sollten bei den Freibeträgen nicht komplizierter gestellt sein als jene, die dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen.
Die Einführung der pauschalen 30-Euro-Versicherungsbereinigung auch im SGB XII würde nicht nur den Betroffenen unbürokratisch helfen, sondern auch den Verwaltungsaufwand in den Sozialämtern erheblich senken, da das zeitaufwendige Prüfen von Kleinstnachweisen entfällt. Eine solche Angleichung wäre ein starkes Zeichen für mehr Fairness, Übersichtlichkeit und sozialen Zusammenhalt.