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Petition 202888

Bundesmeldegesetz (BMG)

Überarbeitung der Regelungen zur Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz vom 18.06.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Überarbeitung der Regelungen zur Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz gefordert, um Gewaltbetroffenen einen wirksameren und langfristigeren Schutz ihrer Wohnanschrift zu ermöglichen.

Begründung

Die derzeitige Regelung der Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz wird der Lebensrealität vieler Betroffener häuslicher Gewalt, von Stalking und anderer schwerer Gewalttaten nicht ausreichend gerecht.
Nach aktueller Rechtslage ist die Auskunftssperre grundsätzlich auf zwei Jahre befristet und muss regelmäßig verlängert werden. Das führt dazu, dass Betroffene wiederholt nachweisen müssen, weshalb sie weiterhin Schutz benötigen. Für viele Menschen bedeutet das, traumatische Erlebnisse immer wieder aufarbeiten und gegenüber Behörden erneut schildern zu müssen. Die damit verbundene psychische Belastung kann erheblich sein.
Besonders problematisch ist dies in Fällen, in denen die Gefährdung bereits durch schwerwiegende Vorfälle, gerichtliche Entscheidungen oder strafrechtliche Verurteilungen dokumentiert wurde. Trotz einer nachgewiesenen Gefährdungslage werden Betroffene oftmals behandelt, als müssten sie ihren Schutzanspruch in regelmäßigen Abständen erneut rechtfertigen.

Im Rahmen der letzten Verlängerung meiner Auskunftssperre wurde die weitere Notwendigkeit des Schutzes zeitweise infrage gestellt, weil ich soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram nutze. Dies empfand ich als schwer nachvollziehbar.

Die Nutzung sozialer Netzwerke darf nicht mit der Offenlegung einer privaten Wohnanschrift gleichgesetzt werden. Nachrichten oder Kontaktanfragen über soziale Medien können blockiert, gemeldet oder ignoriert werden. Die Kenntnis einer Wohnanschrift eröffnet hingegen völlig andere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und kann erhebliche Sicherheitsrisiken begründen.
Menschen, die Gewalt erlebt haben, sollten nicht vor die Wahl gestellt werden, entweder am gesellschaftlichen und digitalen Leben teilzunehmen oder ihren Anspruch auf Schutz ihrer Wohnanschrift zu rechtfertigen.
Aufgrund dessen wäre eine EINMALIGE Beantragung der Auskunftssperre für Betroffene eine erhebliche Erleichterung sowie Unterstützung, weiterhin ein lebensfrohes, freies und vor allem sicheres Leben führen zu dürfen.

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