Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die Verbraucherrechte bei Ausfällen digitaler Infrastruktur deutlich zu stärken.
Begründung
Die digitale Grundversorgung ist heute unverzichtbar: für Sicherheitssysteme, berufliche Tätigkeit, Kommunikation, Smart‑Home‑Technik, Energieversorgung (z. B. Photovoltaik) und den Zugang zu Behörden. Dennoch existiert in Deutschland kein wirksamer Schutz für Verbraucher, wenn Telekommunikationsanbieter ihre Pflichten nicht erfüllen. Die Folge ist eine faktische Rechtlosigkeit der Bürger.
Die derzeitigen Entschädigungsregelungen des Telekommunikationsgesetzes (§ 58 TKG) sind unzureichend. Die Beträge von 10–20 € pro Tag stehen in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Schäden, die durch Ausfälle entstehen. Vor allem aber werden diese Entschädigungen nicht automatisch gewährt. Verbraucher müssen sie selbst einfordern, oft mehrfach, und stoßen dabei regelmäßig auf fehlende Reaktionen, Verzögerungen oder falsche Angaben der Anbieter. In der Praxis führt dies dazu, dass viele Betroffene ihre Ansprüche gar nicht durchsetzen können.
Hinzu kommt: Es existieren keine verbindlichen Reaktions‑ oder Entstörungsfristen. Anbieter sind nicht verpflichtet, auf Störungsmeldungen zeitnah zu antworten, Eingänge zu bestätigen oder den Kunden über den Stand der Entstörung zu informieren. Viele Betroffene erleben tagelange Funkstille, obwohl sie auf eine funktionierende Internetverbindung angewiesen sind. Dies betrifft nicht nur Komfortfunktionen, sondern zunehmend sicherheitsrelevante Bereiche wie Alarmanlagen, Rauchmelder, Überwachungskameras oder medizinische Geräte.
Auch Smart‑Home‑Systeme, PV‑Steuerungen und digitale Heizungs‑ oder Ladeinfrastruktur sind ohne Internet nicht funktionsfähig. Ein Ausfall kann daher zu erheblichen Energie‑, Sicherheits‑ und Kostenschäden führen. Dennoch gibt es keine gesetzliche Pflicht der Anbieter, diese besonderen Risiken zu berücksichtigen oder priorisiert zu handeln.
Im Gegensatz zu Bahn‑ oder Flugverkehr existiert im Telekommunikationsbereich keine automatische Entschädigungspflicht (Bringschuld). Verbraucher müssen aktiv werden, obwohl sie sich in einer ohnehin belastenden Situation befinden. Anbieter haben dagegen kaum Anreize, Störungen schnell zu beheben oder transparent zu kommunizieren.
Ich bitte den Deutschen Bundestag daher, folgende Maßnahmen gesetzlich zu verankern:
Automatische Entschädigungspflicht ohne Antrag des Kunden.
Deutlich höhere Entschädigungssätze, die tatsächliche Schäden realistischer abbilden.
Verbindliche Reaktions‑ und Entstörungsfristen (z. B. 24/48/72 Stunden).
Sanktionen bei Falschangaben oder Kommunikationsverweigerung.
Berücksichtigung sicherheitsrelevanter digitaler Infrastruktur im privaten Bereich.
Nur durch klare gesetzliche Vorgaben kann die digitale Grundversorgung zuverlässig und verbraucherschützend gestaltet werden.