Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 202990

Kraftstoffe für Fahrzeuge

Änderung der Preisangabenverordnung vom 20.06.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die Preisangabenverordnung (PAngV) so zu ändern, dass die Angabe von Bruchteilen eines Cents (die sogenannte dritte Nachkommastelle) bei Kraftstoffen an Tankstellen verboten wird.

Begründung

Fast jeder Autofahrer in Deutschland kennt das tägliche Ärgernis an den Zapfsäulen: Preise wie „1,699“ Euro pro Liter. Diese allgegenwärtige dritte Nachkommastelle – in der Regel eine hochgestellte 9 – ist kein Relikt aus alten Zeiten, sondern ein psychologischer Rechentrick der Mineralölkonzerne zu Lasten der Verbraucher.

1. Psychologische Täuschung statt Transparenz
Die optische Darstellung suggeriert dem Verbraucher beim Vorbeifahren einen günstigeren Preis. Ein Liter Benzin für 1,699 Euro wird im Gehirn als „1,69 Euro“ abgespeichert, obwohl es de facto fast 1,70 Euro kostet. Diese künstliche Verzerrung erschwert den schnellen, ehrlichen Preisvergleich im Straßenverkehr und widerspricht dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit.

2. Ein fiktiver Preis ohne echtes Zahlungsmittel
Es gibt im Euroraum keine Münzen oder Zahlungsmittel für Zehntel-Cent. Am Ende des Tankvorgangs wird der Betrag ohnehin kaufmännisch auf volle Cent gerundet. Eine Preisauszeichnung mit Einheiten, die real gar nicht existieren und nicht bar bezahlt werden können, ist unzeitgemäß und verbraucherunfreundlich.

3. Millionengewinne durch Bruchteile von Cent
Was für den einzelnen Autofahrer nach minimalen Beträgen pro Tankfüllung aussieht, summiert sich für die Mineralölkonzerne bei Millionen von Tankvorgängen täglich zu riesigen, zusätzlichen Einnahmen im dreistelligen Millionenbereich pro Jahr – völlig ohne Gegenleistung.

Fazit:
Im gesamten deutschen Einzelhandel sind glatte Cent-Beträge der Standard. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum für Tankstellen eine Ausnahme gelten sollte. Frankreich und andere europäische Länder haben bereits Initiativen gestartet oder Verbote diskutiert. Deutschland muss hier im Sinne des Verbraucherschutzes vorangehen.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, diesem intransparenten Preistrick ein Ende zu setzen und für faire, ehrliche und transparente Preise an Deutschlands Tankstellen zu sorgen!

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben