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Petition 202992

Sparförderung

Förderunschädliche Übertragungsmöglichkeit von Rürup-/Basisrentenverträgen in das neue Altersvorsorgedepot vom 20.06.2026

Text der Petition

Diese Petition fordert eine faire, förderunschädliche Übertragungsmöglichkeit von Rürup-/Basisrentenverträgen in das neue Altersvorsorgedepot — ohne freie Auszahlung, aber mit voller Erhaltung der Altersvorsorgebindung.
Besonders wichtig: Rürup-Guthaben ist bei vorzeitigem Tod oft kaum zugunsten der Familie verwertbar. Selbständige brauchen deshalb eine faire Möglichkeit, gebundenes Vorsorgevermögen in modernere, transparentere und hinterbliebenenfreundlichere Altersvorsorgeformen zu übertragen.

Begründung

Der Bundestag möge beschließen, dass Guthaben aus Basisrentenverträgen/Rürup-Verträgen förderunschädlich in zertifizierte Altersvorsorgedepots oder vergleichbare neue Altersvorsorgeverträge übertragen werden können.
Die Übertragung soll nur erlaubt sein, wenn die steuerliche Zweckbindung als Altersvorsorge vollständig erhalten bleibt. Es geht ausdrücklich nicht um eine freie Auszahlung, sondern um eine faire Wechselmöglichkeit innerhalb der geförderten Altersvorsorge.
Viele Selbständige und Freiberufler haben Rürup-Verträge abgeschlossen, weil Riester für sie oft keine realistische Option war. Wenn Riester-Guthaben in die neue Produktwelt übertragbar sein soll, Rürup-Guthaben aber nicht, entsteht eine sachlich schwer nachvollziehbare Benachteiligung gerade derjenigen, die ihre Altersvorsorge eigenverantwortlich organisieren mussten.
Besonders problematisch ist zudem, dass Basisrentenverträge bei vorzeitigem Tod nur sehr eingeschränkt verwertbar sind. Das angesparte Kapital kann häufig nicht frei vererbt oder zugunsten der Familie erhalten werden. Hinterbliebene sind nur innerhalb enger vertraglicher und gesetzlicher Grenzen abgesichert. Für Selbständige, die häufig keine umfassende gesetzliche Rentenabsicherung haben, ist dies ein erhebliches zusätzliches Risiko.
Ein Übertragungsrecht würde Transparenz, Wettbewerb, Kosteneffizienz und eine fairere Behandlung von Hinterbliebenen stärken, ohne die Altersvorsorgebindung aufzugeben. Selbständige dürfen nicht dauerhaft in teuren, unflexiblen oder im Todesfall wirtschaftlich nachteiligen Altverträgen gefangen bleiben, während anderen Vorsorgesparern der Wechsel in modernere Produkte ermöglicht wird.

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