Text der Petition
Mit der Petition wird die Einführung von Eigenbeteiligungen und Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bei nachweisbar selbstverschuldeten gesundheitlichen Folgeschäden durch Tabak- und Alkoholmissbrauch gefordert.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) so zu ändern, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Erkrankungen, die nachweislich und primär auf den chronischen Konsum von Tabak oder Alkohol zurückzuführen sind, angemessen an den Behandlungskosten beteiligt werden oder die Leistungen in diesen Bereichen gekürzt werden. Suchterkrankungen sollen dabei differenziert betrachtet werden, jedoch muss ein Anreizsystem geschaffen werden, das die Allgemeinheit finanziell entlastet und gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt.
1. Finanzielle Überlastung des Gesundheitssystems
Die gesetzlichen Krankenkassen stehen unter massivem finanziellem Druck, was zu stetig steigenden Zusatzbeiträgen für alle Versicherten führt. Die Behandlung von vermeidbaren Folgeerkrankungen des Tabak- und Alkoholkonsums (wie chronische Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Leberzirrhose) verursacht jährlich Kosten in Milliardenhöhe. Es ist der solidarischen Gemeinschaft der Beitragszahler nicht länger zuzumuten, die vollen finanziellen Folgen eines bewussten und ungesunden Lebensstils einzelner Personen uneingeschränkt mitzutragen.
2. Weiterentwicklung des Solidaritätsprinzips
Das bewährte Solidaritätsprinzip der GKV basiert darauf, dass Gesunde für Kranke einstehen. Solidarität darf jedoch keine Einbahnstraße sein. Wer trotz umfassender gesellschaftlicher Aufklärung und staatlicher Warnhinweise gesundheitliche Risiken durch Suchtmittelkonsum eingeht, sollte ein Stück weit Eigenverantwortung für die finanziellen Konsequenzen übernehmen. Eine moderate Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten stärkt das Gerechtigkeitsempfinden der überwiegenden Mehrheit der Beitragszahler, die gesundheitsbewusst lebt.
3. Setzen von Präventionsanreizen
Finanzielle Konsequenzen bei der medizinischen Versorgung können als starker Motivator wirken, den Konsum von gesundheitsschädlichen Substanzen zu reduzieren oder ganz einzustellen. Die Petition fordert daher gekoppelte Modelle: Wer nachweislich an Entwöhnungsprogrammen, Therapien oder regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt, soll von den Leistungskürzungen oder Eigenbeteiligungen befreit werden. Der Fokus liegt somit auf der Belohnung von Eigeninitiative zur Gesundung.
4. Verhältnismäßigkeit und Umsetzbarkeit
Um Härten zu vermeiden, müssen klare medizinische Leitlinien definieren, bei welchen Krankheitsbildern der Kausalzusammenhang zum Konsum eindeutig ist. Akute Notfallbehandlungen müssen von der Regelung unberührt bleiben, um die ethische Pflicht zur Lebensrettung zu garantieren. Die Regelung soll sich primär auf planbare, chronische Folgebehandlungen konzentrieren.
Wir fordern die Politik daher auf, mutige Schritte zu gehen, um das Gesundheitssystem langfristig bezahlbar zu halten und die Eigenverantwortung im System zu stärken.