Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dahingehend zu ändern, dass behördliche Geschwindigkeitskontrollen im gesamten Straßenverkehr ausnahmslos erst zulässig sind, wenn das Tempolimit durch mindestens zwei aufeinanderfolgende Verkehrszeichen angekündigt wurde. Zudem ist ein bundeseinheitlicher Mindestabstand zwischen dem zweiten Schild und der Messstelle festzulegen, der ein energieeffizientes Ausrollen des Fahrzeugs rechtlich ermöglicht.
Begründung
Ziel dieser Petition ist es, die bundesweite Rechtssicherheit bei Geschwindigkeitskontrollen zu erhöhen und die Akzeptanz von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in der Bevölkerung nachhaltig zu stärken. Bisher sind Mindestabstände zwischen einem Temposchild und einer Messstelle lediglich in behördeninternen Richtlinien der einzelnen Bundesländer geregelt. Dieser föderale Flickenteppich ist für Verkehrsteilnehmer im bundesweiten Fernverkehr intransparent und unvorhersehbar. Zudem begründen diese Richtlinien keinen direkten Rechtsanspruch für Bürger. Die Petition trägt der Tatsache Rechnung, dass im dichten Straßenverkehr unverschuldetes Augenblicksversagen auftreten kann. Richtet ein Fahrer seine Aufmerksamkeit prioritär auf schwächere Verkehrsteilnehmer (wie Fußgänger oder Radfahrer im toten Winkel beim innerstädtischen Abbiegen), dient dies akut der Sicherheit. Dennoch kann dadurch ein einzelnes, direkt im Kreuzungsbereich platziertes Schild übersehen werden. Gleiches gilt, wenn Verkehrszeichen durch vorausfahrende Großfahrzeuge verdeckt, durch sommerliche Vegetation zugewachsen oder im innerstädtischen Schilderwald schwer wahrnehmbar sind. Dass die visuelle Erfassung eines einzelnen Schildes fehleranfällig ist, zeigt auch die moderne Technik: Selbst hochentwickelten Kamera-Assistenzsystemen zur Verkehrsschilderkennung in Neufahrzeugen wird herstellerübergreifend lediglich eine Zuverlässigkeitsquote von rund 90 % bescheinigt. Wenn selbst fehlerfreie Technologie Schilder übersieht, darf vom menschlichen Fahrer in komplexen Situationen keine 100-prozentige Fehlerfreiheit beim ersten Passieren verlangt werden. Dies muss ausnahmslos für alle Verkehrssituationen gelten – gerade auch für sensible Bereiche wie Schulen oder Kindertagesstätten. Die dortige Praxis, Geschwindigkeitsbegrenzungen oft extrem kurzfristig einzurichten und unmittelbar dahinter wieder aufzuheben, ignoriert die Realität von Schulwegen, die sich nicht am Ende des Schulzauns in Luft auflösen. Ein Bußgeld direkt hinter einem einzelnen, potenziell im Trubel verdeckten Schild zu verhängen, widerspricht dem Gedanken der Verkehrserziehung und gefährdet durch plötzliche Schreckbremsungen die Verkehrssicherheit in sensiblen Zonen. Um eine bundeseinheitliche und faire Lösung zu schaffen, fordert diese Petition neben der Schilderwiederholung die Definition eines verbindlichen Mindestabstands nach dem zweiten Verkehrszeichen bis zur Messstelle. Dieser Abstand muss so bemessen sein, dass er nicht im Konflikt mit den nationalen Klimazielen und Prinzipien der Energieeffizienz steht. Nur ein ausreichender Abstand ermöglicht ein vorausschauendes Ausrollen des Fahrzeugs (Schubabschaltung) anstatt einer aktiven, ressourcen- und materialschädigenden Bremsung. Dies harmonisiert den Verkehrsfluss, senkt den Kraftstoffverbrauch und reduziert den Reifen- sowie Bremsabrieb (Feinstaub). Bewusste Verstöße werden so klar von bloßem Übersehen abgegrenzt.