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Petition 204009

Versicherungsvertragsrecht

Haftpflichtversicherungspflicht mit Versicherungskennzeichen für bestimmte Fahrzeuggruppen vom 05.07.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die Einführung einer gesetzlichen Haftpflichtversicherungspflicht mit Versicherungskennzeichen für folgende Fahrzeuggruppen zu prüfen:
- elektrisch unterstützte Fahrräder (Pedelecs bis 25 km/h)
- gewerblich vermietete Fahrräder (Leihräder).

Begründung

Ziel der Prüfung ist es, den Schutz von Unfallgeschädigten zu verbessern, eine verlässliche Schadensregulierung sicherzustellen und die eindeutige Identifizierung von Fahrzeugen im Straßenverkehr zu erleichtern.

In den vergangenen Jahren hat die Nutzung von Pedelecs sowie von Leihrädern deutlich zugenommen. Diese Fahrzeuge sind fester Bestandteil des modernen Straßenverkehrs geworden.

Auch bei Fahrradunfällen können erhebliche Personen- und Sachschäden entstehen. Anders als bei Kraftfahrzeugen besteht für diese Fahrzeuggruppen bislang keine gesetzliche Versicherungspflicht. Dadurch kann es im Schadensfall zu Situationen kommen, in denen Geschädigte ihre berechtigten Ansprüche nicht oder nur eingeschränkt durchsetzen können, insbesondere wenn keine private Haftpflichtversicherung besteht oder der Verursacher nicht leistungsfähig ist.

Zudem ist die Identifizierung von Unfallbeteiligten nach Verkehrsunfällen oder Fahrerfluchten häufig erschwert. Ein verpflichtendes Versicherungskennzeichen könnte die Zuordnung von Fahrzeug und Versicherungsstatus erleichtern und dadurch die Aufklärung von Unfällen unterstützen.

Für gewerblich vermietete Fahrräder soll die Versicherungspflicht beim jeweiligen Anbieter liegen, analog zu bestehenden Regelungen im Bereich anderer gewerblich genutzter Fahrzeuge.

Die Prüfung soll insbesondere berücksichtigen:
- Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
- praktische Umsetzbarkeit
- finanzielle Auswirkungen für Nutzer
- bestehende Regelungen vergleichbarer Fahrzeugarten

Ziel ist es, eine sachgerechte und ausgewogene Lösung zu prüfen, die sowohl den Schutz von Unfallgeschädigten als auch die Funktionsfähigkeit des Radverkehrs berücksichtigt.

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