Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, den steuerlichen Grundfreibetrag im Einkommensteuergesetz künftig dynamisch an die realen, regionalen Wohn- und Heizkosten anzupassen (analog zur Berechnung der Kosten der Unterkunft im Sozialrecht), anstatt wie bisher mit einer starren, bundesweiten Mietpauschale zu rechnen.
Begründung
Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf das steuerliche Existenzminimum eines Steuerpflichtigen niemals niedriger sein als das sozialhilferechtliche Existenzminimum (Bürgergeld). In der Praxis klafft hier jedoch eine gravierende Lücke, die das verfassungsrechtliche Lohnabstandsgebot verletzt.
Während das Jobcenter beim Bezug von Bürgergeld die tatsächlich anfallenden Wohn- und Heizkosten vor Ort (bis zur Angemessenheitsgrenze der jeweiligen Kommune) übernimmt, berechnet das Finanzamt das steuerliche Existenzminimum beim Grundfreibetrag lediglich anhand einer statistischen, bundesweiten Pauschale.
Dies führt in vielen Regionen mit entsprechenden Mietpreisen zu einer eklatanten Ungerechtigkeit: Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten, werden bereits ab Erreichen des starren Grundfreibetrags mit Einkommensteuer belastet, obwohl ihr reales Einkommen nach Abzug der Wohnkosten noch unter dem Existenzminimum liegt, das der Staat einem Nicht-Erwerbstätigen am selben Wohnort garantiert.
Wer arbeitet, darf steuerlich nicht schlechter gestellt werden als jemand, der staatliche Leistungen bezieht. Eine starre Pauschale bildet die Realität der Wohnkosten in Deutschland nicht mehr ab. Das steuerliche Existenzminimum muss zwingend regionalisiert berechnet werden, um die Steuergerechtigkeit wiederherzustellen und dafür zu sorgen, dass sich auch kleinere Teilzeitbeschäftigungen spürbar lohnen.