Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, privat Krankenversicherte an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Erhebung eines Solidarbeitrags zu beteiligen. Versicherte im Notlagentarif sollen davon ausgenommen werden.
Begründung
Der Fehlbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung sollte durch einen solidarischen Ausgleichsbeitrag von rund 8 Millionen privat krankenversicherten Personen mitfinanziert werden.
Viele Privatversicherte zahlen deutlich geringere Beiträge, als sie bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entrichten müssten. Insbesondere bei Selbständigen kann der Unterschied zwischen dem tatsächlichen PKV-Beitrag und einem vergleichbaren GKV-Beitrag mehrere hundert Euro pro Monat betragen. Dadurch entstehen erhebliche finanzielle Vorteile gegenüber gesetzlich Versicherten.
Um diese Ungleichbehandlung teilweise auszugleichen und gleichzeitig die Attraktivität der privaten Krankenversicherung zu erhalten, sollte ein verpflichtender Solidaritätsbeitrag eingeführt werden. Dieser sollte nur erhoben werden, wenn die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten PKV-Beitrag und dem theoretischen GKV-Beitrag mindestens 25 % beträgt.
Die Höhe des Solidaritätsbeitrags sollte 25 % dieser Ersparnis betragen. Spart eine privatversicherte Person beispielsweise monatlich 1.000 Euro gegenüber dem hypothetischen GKV-Beitrag, wären hiervon 250 Euro als Solidaritätsbeitrag an die gesetzliche Krankenversicherung abzuführen. Wer hingegen nur eine geringe Beitragsersparnis erzielt, würde keinen oder lediglich einen entsprechend niedrigeren Beitrag leisten.
Mit diesem Modell würden erhebliche finanzielle Vorteile aus der privaten Krankenversicherung nicht vollständig abgeschöpft, sondern lediglich teilweise zur Stabilisierung des solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherungssystems herangezogen. Gleichzeitig bliebe die private Krankenversicherung weiterhin finanziell attraktiv.
Weiter sollte geprüft werden, auch Beamtinnen und Beamte sowie Bundestagsabgeordnete in dieses Modell einzubeziehen.
Die Erhebung des Mindestbeitrags in Höhe von 100 Euro könnte auch automatisiert durch die privaten Krankenversicherungsunternehmen erfolgen.