Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, sich dafür einzusetzen - auch durch Aufforderung an die Bundesregierung, auf EU-Ebene hinzuwirken -, dass das Recht, auf einem rechtmäßig erworbenen Gerät Software eigener Wahl zu installieren, gesetzlich geschützt wird. Die Installation von Anwendungen aus herstellerfremden Quellen darf nicht von der Zustimmung oder Registrierung beim Betriebssystem-Hersteller abhängig gemacht werden. Freiwillig aktivierbare Sicherheitsfunktionen bleiben unberührt.
Begründung
Smartphones sind universelle Werkzeuge für Kommunikation, Arbeit, Bildung und Teilhabe. Wer ein Gerät kauft, erwirbt Eigentum – und damit sollte das Recht verbunden sein, selbst zu entscheiden, welche Programme darauf laufen.
Aktuelle Entwicklungen kehren dieses Verhältnis um. Marktbeherrschende Anbieter mobiler Betriebssysteme führen Verfahren ein, bei denen sich Anwendungen künftig zentral beim Hersteller registrieren lassen müssen, damit sie installiert werden können – selbst wenn die Nutzerin oder der Nutzer sie bewusst aus einer anderen, vertrauenswürdigen Quelle beziehen möchte. Programme nicht registrierter Anbieter lassen sich dann nur noch über technische Umwege oder gar nicht mehr installieren. Faktisch entscheidet damit nicht mehr die Eigentümerin oder der Eigentümer, sondern das Unternehmen hinter dem Betriebssystem.
Das betrifft nicht nur Fachleute. Wer über das nötige Wissen verfügt, kann auf alternative Systeme ausweichen. Die meisten Menschen können das nicht – ihnen fehlt Wissen, Zeit oder ein geeignetes Gerät, und dieses Wissen zu erwerben ist ihnen weder zumutbar noch notwendig. Eine Freiheit, die praktisch nur einer technischen Minderheit offensteht, ist keine allgemeine Freiheit. Sie schafft eine digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Alltägliche Beispiele:
– Ein Handwerksbetrieb möchte eine eigene App zur Auftragsverwaltung auf den Geräten seiner Mitarbeiter nutzen, ohne sie einem Konzernregister offenzulegen.
– Ein Verein stellt Mitgliedern eine selbst erstellte App bereit, ohne sich beim Hersteller registrieren zu müssen.
– Eine Privatperson möchte eine datensparsame, quelloffene App nutzen, deren Entwickler zum Schutz vor Überwachung bewusst anonym bleiben.
– Eltern möchten ihren Kindern eine selbst geschriebene Lern-App geben; Schüler möchten eigene Programmierprojekte ausprobieren.
In all diesen Fällen geht es nicht um die Umgehung von Sicherheit, sondern um die Frage, wer über das eigene Gerät bestimmt. Sicherheit und Selbstbestimmung sind kein Gegensatz: Man kann Nutzer vor Schadsoftware warnen und schützen, ohne ihnen die Entscheidungsgewalt über ihr Eigentum zu entziehen. Wer informiert und freiwillig eine Quelle wählt, muss dies auch künftig dürfen.
Ein Gerät, dessen Nutzung vollständig von der fortlaufenden Zustimmung eines einzelnen Unternehmens abhängt, gehört seinem Besitzer nur noch dem Namen nach. Der Schutz der digitalen Selbstbestimmung ist eine grundlegende verbraucher-, wettbewerbs- und grundrechtspolitische Aufgabe. Der Bundestag wird gebeten, sich ihrer anzunehmen und die Installationsfreiheit auf selbst erworbenen Geräten dauerhaft gesetzlich zu sichern.