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Petition 204527

Sparförderung

Zentralregister für vermögenswirksame Leistungen (VL) vom 12.07.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird die Einrichtung eines zentralen Registers für vermögenswirksame Leistungen gefordert. VL-Anbieter (Banken, Bausparkassen, Versicherungen) werden verpflichtet, alle Verträge und Einzahlungen seit Einführung der VL 1961 rückwirkend zu melden. So erhalten Arbeitnehmer und ehemalige Beschäftigte über einen zentralen, kostenlosen Dienst die Möglichkeit, ihre Ansprüche zu recherchieren und geltend zu machen.

Begründung

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein staatlich gefördertes Instrument der Vermögensbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gesetzlich verankert seit 1961. Arbeitgeber zahlen dabei monatlich einen Betrag direkt an einen vom Beschäftigten gewählten Anbieter, etwa eine Bank, Bausparkasse, Versicherung oder Kapitalanlagegesellschaft. Diese Verträge laufen häufig über mehrere Jahre und werden im Alltag schnell aus dem Blick verloren.

In der Praxis führt das zu einem strukturellen Problem: Bei Jobwechseln, Umzügen, Namensänderungen, Fusionen von Banken und Bausparkassen oder schlicht durch Zeitablauf verlieren viele Beschäftigte den Überblick, bei welchem Institut noch VL-Ansprüche bestehen. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung, für die inzwischen eine zentrale digitale Übersicht existiert, gibt es für vermögenswirksame Leistungen keinen vergleichbaren, verlässlichen Weg der Recherche. Betroffene müssten sich im Zweifel an jeden theoretisch infrage kommenden Anbieter einzeln wenden, ohne zu wissen, ob dort überhaupt ein Vertrag besteht. Dieser unverhältnismäßige Aufwand führt in der Praxis dazu, dass Ansprüche nie geltend gemacht werden, obwohl das Geld rechtmäßig den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehört. Da die VL seit über sechzig Jahren existieren, betrifft dieses Problem potenziell mehrere Generationen von Beschäftigten und erhebliche, bislang nicht bezifferte Summen an nie abgerufenem Vermögen.

Ein zentrales, gesetzlich verankertes Register würde dieses strukturelle Defizit beheben. Anbieter von VL-Verträgen sollten verpflichtet werden, sämtliche Verträge und Einzahlungen rückwirkend seit Einführung der gesetzlichen vermögenswirksamen Leistungen 1961 sowie alle neu abgeschlossenen Verträge an dieses Register zu melden. Eine reine Meldepflicht ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes würde genau die Altfälle unberücksichtigt lassen, die das eigentliche Problem darstellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ehemalige Beschäftigte erhielten darüber, idealerweise über einen zentralen, kostenfreien digitalen Dienst mit sicherer Authentifizierung, die Möglichkeit, gezielt zu recherchieren, bei welchem Anbieter für sie VL-Verträge bestehen oder bestanden haben.

Ein solches Register würde erstens Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine einfache und kostenlose Möglichkeit geben, auch lange zurückliegende Ansprüche zu identifizieren und geltend zu machen. Zweitens würde es für mehr Transparenz und Vertrauen in ein staatlich gefördertes Sparinstrument sorgen. Drittens würde es den volkswirtschaftlichen Schaden durch nie abgerufene, faktisch verwaiste Sparverträge reduzieren. Der Gesetzgeber sollte daher eine rückwirkende Meldepflicht für alle VL-Anbieter sowie einen zentralen digitalen Auskunftsdienst schaffen, der unter strikter Wahrung des Datenschutzes ausschließlich dem jeweiligen Vertragsinhaber Zugriff auf die eigenen Vertragsdaten ermöglicht.

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