Text der Petition
Mit der Petition wird eine Vereinfachung des Verfahrens zur Zuzahlungsbefreiung nach § 62 SGB V gefordert.
Begründung
Im neuen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wurden viele Dinge neu geregelt.
Letztendlich trifft dies auch eine vulnerable Personengruppe, ca. 21,0 Mio Rentner!
Die Zuzahlungen steigen um 50%.
Wenn man insgesamt die Kostenbelastung und eine mögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der Rentner betrachtet, die nun mal nur noch statistisch 48% ihrer letzten Einkommen zur Verfügung haben, ist das Ganze sozial gesehen schon sehr bedenklich! Eine Altersdiskriminierung käme hier vllt. auch in Betracht.
Deshalb bitte ich den Deutschen Bundestag, die gesetzlichen Regelungen zur Zuzahlungsbefreiung nach § 62 SGB V zu überprüfen und das Verfahren bürgerfreundlicher auszugestalten.
Nach geltendem Recht werden Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit, wenn sie ihre individuelle Belastungsgrenze von 2 % beziehungsweise bei chronisch Kranken von 1 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen erreicht haben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Versicherten ihre Zuzahlungen dokumentieren, Nachweise sammeln und einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen.
Dieses Verfahren stellt insbesondere ältere, chronisch kranke und pflegebedürftige Menschen vor erhebliche Schwierigkeiten. Gerade diese Personengruppen benötigen überdurchschnittlich häufig Arzneimittel und andere Leistungen, die Zuzahlungen auslösen. Gleichzeitig fällt es vielen Betroffenen alters- oder gesundheitsbedingt schwer, Belege aufzubewahren, Anträge auszufüllen oder die komplexen Regelungen zu verstehen.
Dadurch besteht die Gefahr, dass Menschen trotz eines bestehenden gesetzlichen Anspruchs keine Zuzahlungsbefreiung erhalten, weil sie das Verfahren nicht bewältigen können. Dies widerspricht aus meiner Sicht dem Gedanken des Sozialstaates, wonach soziale Leistungen die Menschen tatsächlich erreichen sollen.
Ich rege daher an, das Verfahren gesetzlich zu vereinfachen. Insbesondere sollte geprüft werden,
ob Krankenkassen die Belastungsgrenze künftig weitgehend automatisch feststellen können,
ob Versicherte automatisch informiert werden, wenn sie die Belastungsgrenze erreichen,
ob notwendige Daten zwischen den beteiligten Stellen datenschutzkonform ausgetauscht werden können,
und ob für ältere, pflegebedürftige oder gesetzlich betreute Menschen vereinfachte Verfahren geschaffen werden können.
Ziel sollte sein, dass gesetzlich vorgesehene Ansprüche nicht an bürokratischen Hürden scheitern.
Ich bitte den Deutschen Bundestag daher, die bestehende Rechtslage zu überprüfen und eine Änderung des Verfahrens im Sinne einer einfacheren und gerechteren Ausgestaltung zu veranlassen.
Nach meiner Wahrnehmung wissen viele ältere Versicherte und Pflegeheimbesucher nicht, dass die einen Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung haben, oder sie sind, nicht mehr in der Lage , das Antragsverfahren selbstständig zu bewältigen. Da hierzu keine umfassenden Statistiken vorliegen, sollte der Gesetzgeber untersuchen lassen, wie viele Anspruchsberechtigte ihre gesetzlichen Ansprüche tatsächlich nicht geltend machen.