Text der Petition
Mit dieser Petition wird der Deutsche Bundestag dazu aufgefordert, einen gesetzlichen, monatlichen finanziellen Nachteilsausgleich in Höhe von mindestens 100 Euro für alle nachweislich an Zöliakie erkrankten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einzuführen. Dieser Zuschuss soll die extremen und unvermeidbaren Mehrkosten für eine medizinisch notwendige, lebenslange glutenfreie Ernährung abfedern.
Begründung
Zöliakie ist keine Lifestyle-Entscheidung oder freiwillige Diät, sondern eine chronische, autoimmunologische Systemerkrankung. Die einzig mögliche Therapieform besteht in einer strikten, glutenfreien Ernährung. Schon kleinste Spuren von Gluten können zu schweren Entzündungen der Dünndarmschleimhaut und langfristig zu massiven gesundheitlichen Folgeschäden führen.
Betroffene stehen durch die Diagnose vor einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung: Glutenfreie Grundnahrungsmittel (wie Brot, Mehl oder Nudeln) sind im Handel nachweislich zwei- bis dreimal so teuer wie herkömmliche Lebensmittel. Während beispielsweise ein glutenhaltiges Butter- oder Vollkorntoastbrot von Supermarkt-Eigenmarken für nur 0,89 € bis 0,99 € pro 500g-Packung erhältlich ist, zahlen Zöliakie-Betroffene für die glutenfreie Variante im Schnitt 3,00 € bis 4,00 € – und das meist für eine deutlich kleinere Packung von nur 250g bis 300g. Solche Mehrkosten müssen Betroffene aktuell privat finanzieren.
Im Gegensatz zu anderen chronischen Erkrankungen gibt es für Zöliakie-Betroffene, anders als in Ländern wie Italien oder Großbritannien, im Regelfall keine steuerlichen Freibeträge oder pauschalen Zuschüsse im Sozialrecht.
Deshalb fordern wir einen Nachteilsausgleich!
Dieser soll über ein monatliches, digitales Budget über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stattfinden, das zweckgebunden per Gesundheitskarte nur im Supermarkt oder in der Apotheke für glutenfreie Lebensmittel eingelöst werden kann.
Die technische Infrastruktur zur Umsetzung ist in Deutschland durch die flächendeckende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit NFC-Chip und PIN-Verfahren bereits vollständig vorhanden. Wie das erfolgreiche Vorbild Italien zeigt, bedarf es keiner neuen Bürokratie oder zusätzlicher Karten, sondern lediglich der Freischaltung eines zweckgebundenen digitalen Budgets. auf der bereits existierenden Krankenkassenkarte kann es direkt an den Kassen des Lebensmitteleinzelhandels eingelöst werden. Dies schließt jeden Missbrauch der Gelder aus.
Der Vorteil dieses Ansatzes ist, dass er anders als eine Steuersenkung zielgerichtet und sparsam Zöliakie betroffenen zugute kommt, und keine weiteren Kosten verursacht (allgemeine Glutenunverträglichkeit oder Lifestyle).
Eine monatliche Abdeckung der Extrakosten, würde der finanziellen Ungleichheit entgegenwirken, die gesundheitliche Chancengleichheit stärken und sicherstellen das jede*r Bürger*in, gesund und trotzdem preiswert mit der Diagnose Zöliakie leben kann.