Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, bei Verfahren wegen Mordes (§ 211 StGB) und Totschlags (§ 212 StGB) zusätzlich zu den 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen eine Geschworenenbank aus 12 zufällig ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern einzuführen. Alle 17 Mitglieder beraten und entscheiden gemeinsam über Schuld und Strafmaß. Für Verurteilungen gilt weiterhin die Zwei-Drittel-Mehrheit gemäß §263 StPO, also mindestens 12 von 17 Stimmen.
Begründung
Das deutsche Strafverfahren kennt bei schweren Straftaten die Beteiligung ehrenamtlicher Richter (Schöffen), die gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld und Strafe entscheiden. Bis 1924 gab es echte Schwurgerichte mit Geschworenen, die eigenständig über die Schuldfrage entschieden. Diese Institution wurde durch die Emminger-Reform abgeschafft und durch die bis heute bestehenden gemischten Spruchkörper aus Berufsrichtern und Schöffen ersetzt.
Die Unterzeichnenden sind der Auffassung, dass gerade bei den schwersten Straftaten des deutschen Strafrechts eine breitere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Urteilsfindung wünschenswert ist. Mit aktuell nur zwei Schöffen neben drei Berufsrichtern haben Laien im bestehenden System zahlenmäßig keine Mehrheit und damit strukturell begrenzten Einfluss. Eine Erweiterung um zwölf zufällig ausgeloste Geschworene stellt sicher, dass die Perspektive der Bevölkerung bei diesen besonders folgenreichen Verfahren ein deutlich stärkeres Gewicht erhält, ohne die fachliche Expertise der Berufsrichter aus dem Verfahren zu verdrängen.
Anders als im US-amerikanischen System, in dem die Jury unabhängig von den Richtern ausschließlich über Schuld entscheidet, schlagen wir eine gemeinsame Beratung vor. Dies entspricht der Grundphilosophie des deutschen Systems und vermeidet widersprüchliche Maßstäbe zwischen Schuldspruch und Strafzumessung.
Die vorgeschlagene Zwei-Drittel-Mehrheit stellt sicher, dass weder Berufsrichter und Schöffen allein noch die Geschworenen allein eine Entscheidung gegen einen geschlossenen Widerstand der jeweils anderen Gruppe durchsetzen können. Dies fördert einen echten Dialog zwischen juristischer Fachexpertise und Laienperspektive.
Die Begrenzung auf Mord und Totschlag soll den zusätzlichen organisatorischen Aufwand auf die gesellschaftlich bedeutsamsten Fälle beschränken und praktische Erfahrungen sammeln, bevor über eine Ausweitung nachgedacht wird. Uns ist bewusst, dass höherer Aufwand, längere Verfahrensdauern und Fragen zur Beweiswürdigung durch Laien gegen dieses Modell sprechen können. Wir bitten den Rechtsausschuss, diese Aspekte gegen den Gewinn an demokratischer Legitimation und Vertrauen in die Strafjustiz abzuwägen.