Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert
1. Verlängerung der Anfechtungsfrist (z. B. auf 2-3 Monate) für Beschlüsse bei Eigentümergemeinschaften mit hohem Anteil an auswärtigen Eigentümern,
2. Änderung zum Stimmrecht, sodass nur physisch oder Digital aktiv Anwesende stimmberechtigt sind, um Missbrauch durch pauschale Vollmachten zu verhindern.
Begründung
Zu 1.: Der Deutsche Bundestag möge eine Reform des Wohnungseigentümergesetzes beschließen, um privaten Wohnungseigentümern mehr Rechtssicherheit und eine zeitgemäße aktive demokratische Mitgestaltung zu ermöglichen. Konkret gefordert werden: Erhebliche Verlängerung der gesetzlichen Einspruchsfrist nach Eigentümerversammlungen gemäß WEG § 44 von derzeit 1 Monat auf mindestens 2-3 Monate. Bei größeren Sanierungen, ist es den Eigentümern nicht möglich innerhalb weniger Wochen seitenlange Angebote und Wirtschaftspläne zu prüfen und unabhängige Leistungsverzeichnisse zu prüfen und die dazugehörigen Handwerker zu ernennen. Eine Verlängerung der Vorlaufzeit schützt die Eigentümer vor übereilten finanziellen Fehlentscheidungen und minimiert teure Beschlussanfechtungen vor Gericht.
ZU 2. Erleichterung bei Änderung des Stimmrechts ( z.B. Wechsel vom Kopf zum Objekt oder Wertprinzip) durch die Einführung einer qualifizierten Mehrheit im Gesetz anstelle der faktisch unerreichbaren Einstimmigkeit Kopplung des Stimmrechts an die aktive Teilnahme . Das Stimmrecht darf nur von Eigentümer ausgeübt werden, die entweder physisch vor Ort oder digital aktiv zugeschaltet sind live per Video/ Audio an der Debatte teilnehmen.
Eine pauschale Stimmenübertragung an die Verwaltung oder anderen Eigentümer ohne konkrete Weisung, muss gesetzlich dahingehend geändert werden.