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Petition 205346

Pflegeversicherung -Leistungen

Aufhebung der in § 44 SGB XI festgelegten 30-Stunden-Grenze bei rentenrechtlicher Anerkennung von Pflegezeiten vom 24.07.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die in § 44 SGB XI festgelegte 30-Stunden-Grenze bei der rentenrechtlichen Anerkennung von Pflegezeiten für pflegende Angehörige aufzuheben. Die Zahlung von Rentenbeiträgen durch die Pflegeversicherung soll unabhängig vom Umfang der Erwerbstätigkeit der Pflegeperson erfolgen, sofern diese eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 regelmäßig und mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt.

Begründung

Pflegende Angehörige tragen einen erheblichen Teil der Versorgung hilfebedürftiger Menschen in Deutschland. Trotz dieser gesellschaftlich unverzichtbaren und volkswirtschaftlich hoch bedeutsamen Leistung erhalten viele von ihnen keine angemessene rentenrechtliche Berücksichtigung.

Nach § 44 SGB XI zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für pflegende Angehörige nur, wenn diese unter 30 Stunden erwerbstätig sind. Diese 30-Stunden-Grenze führt dazu, dass viele pflegende Angehörige – insbesondere sozialversicherungsfreie Beschäftigte, Teilzeitkräfte, Schichtarbeitende und Alleinerziehende – keinerlei rentenrechtliche Anerkennung erhalten, obwohl sie eine dauerhafte und zeitintensive Pflege leisten.

Diese Regelung spiegelt nicht den tatsächlichen Pflegeaufwand wider, sondern beruht auf einer pauschalen Annahme, dass Pflege nur dann zu Rentennachteilen führt, wenn Erwerbsarbeit unter 30 Stunden erfolgt. In der Realität werden Pflegezeiten häufig zusätzlich zur Erwerbstätigkeit erbracht und führen zu:
•Überlastung
•gesundheitlichen Schäden
•eingeschränkter Karriereentwicklung
•Teilzeitfallen
•vorzeitigem Berufsausstieg

Gleichzeitig entsteht durch die 30-Stunden-Grenze für Deutschland ein volkswirtschaftlicher Nachteil, da pflegende Angehörige häufig gezwungen sind, Erwerbsarbeit zu reduzieren oder ganz aufzugeben, um Rentenpunkte zu erhalten.

Das System fördert damit unbeabsichtigt:
•Erwerbsunterbrechungen
•Altersarmut
•Abhängigkeit von Grundsicherung

Darüber hinaus ist die bestehende Regelung sozial ungerecht, da sie den tatsächlichen Einsatz pflegender Angehöriger nicht berücksichtigt, sondern lediglich deren Arbeitszeitmodell.

Pflege ist jedoch keine Freizeit, sondern eine gesamtgesellschaftlich notwendige Leistung, die vielfach den Staat entlastet. Eine angemessene rentenrechtliche Absicherung würde:
•Altersarmut reduzieren
•Erwerbsbeteiligung stabilisieren
•Pflegebereitschaft erhöhen
•den Sozialstaat langfristig entlasten

Angesichts des demografischen Wandels und des bereits existierenden Pflegepersonalmangels ist es nicht realistisch, professionelle Pflege in dem Umfang auszubauen, wie es notwendig wäre, um den Wegfall pflegender Angehöriger auszugleichen.

Andere europäische Staaten verfügen über deutlich unbürokratischere und inklusivere Modelle, bei denen rentenrechtliche Anerkennung nicht an Erwerbszeit gebunden ist.

Daher wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, das bestehende System so zu reformieren, dass Pflegezeiten unabhängig von der Erwerbstätigkeit rentenrechtlich berücksichtigt werden, sofern Pflege ab Pflegegrad 2 regelmäßig erfolgt und mindestens 10 Stunden pro Woche umfasst.

Eine solche Reform wäre sozialpolitisch sinnvoll, volkswirtschaftlich rational und gesellschaftlich gerecht.

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