Text der Petition
Mit der Petition wird die steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen bei 24-Stunden-Diensten an der ersten Tätigkeitsstätte gefordert.
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit wird angeregt, das Einkommensteuerrecht dahingehend zu überprüfen, dass Beschäftigte mit regelmäßig anfallenden 24-Stunden-Diensten oder vergleichbar langen Schichten an ihrer ersten Tätigkeitsstätte beruflich bedingte Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich geltend machen können. Nach aktueller Rechtslage besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der ersten Tätigkeitsstätte kein Anspruch auf Verpflegungspauschalen, auch wenn sie aufgrund ihrer Tätigkeit über viele Stunden oder über Nacht am Arbeitsplatz bleiben müssen und ihre Verpflegung selbst finanzieren. Betroffen sind unter anderem Beschäftigte in der stationären Kinder- und Jugendhilfe, in der Kranken- und Altenpflege, in der Behindertenhilfe, im Rettungsdienst, bei Feuerwehr und Polizei sowie in weiteren Berufen mit regelmäßig anfallenden 24 Stunden Diensten oder langen Schichten. Diese Berufsgruppen übernehmen täglich eine hohe Verantwortung für das Wohl anderer Menschen. Während dieser langen Dienste ist es häufig nicht möglich, den Arbeitsplatz zu verlassen. Dadurch entstehen zusätzliche Verpflegungskosten, die ausschließlich beruflich veranlasst sind und aus dem bereits versteuerten Einkommen finanziert werden müssen. Ich bitte daher zu prüfen, ob eine gesetzliche Regelung geschaffen werden kann, die bei besonders langen Diensten an der ersten Tätigkeitsstätte eine angemessene steuerliche Berücksichtigung der Verpflegungsmehraufwendungen ermöglicht. Eine solche Anpassung würde die tatsächlichen Belastungen vieler Beschäftigter in sozialen, pflegerischen und sicherheitsrelevanten Berufen besser abbilden.