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Petition 205457

Volksabstimmung

Möglichkeit der Abwahl des Bundeskanzlers mithilfe eines bundesweiten Volksentscheides vom 26.07.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, das Grundgesetz dahingehend zu ändern, dass den Bürgern und Bürgerinnen die Möglichkeit geboten wird, den Bundeskanzler mithilfe eines bundesweiten Volksentscheides abwählen zu können.

Begründung

Das Grundgesetz sieht derzeit keine Möglichkeit vor, dass Bürgerinnen und Bürger einen Bundeskanzler während einer laufenden Legislaturperiode unmittelbar abwählen können. Die demokratische Kontrolle beschränkt sich im Wesentlichen auf die Wahl des Deutschen Bundestages sowie auf die verfassungsrechtlich vorgesehenen parlamentarischen Verfahren, insbesondere das konstruktive Misstrauensvotum und die Vertrauensfrage.

Gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in die Bundesregierung oder den Bundeskanzler besonders gering ist und ein erheblicher Teil der Bevölkerung sich politisch nicht mehr ausreichend vertreten fühlt, besteht derzeit keine unmittelbare demokratische Möglichkeit, den Wählerwillen während der Legislaturperiode zum Ausdruck zu bringen. Die nächste reguläre Bundestagswahl kann unter Umständen mehrere Jahre entfernt liegen.

Ein Abwahlverfahren würde keine dauerhafte politische Instabilität bedeuten, sofern es an hohe demokratische Hürden geknüpft wird. Denkbar wären beispielsweise eine hohe Zahl erforderlicher Unterstützungsunterschriften, Sperrfristen nach Amtsantritt, eine Mindestwahlbeteiligung sowie ein Zustimmungsquorum. Dadurch würde sichergestellt, dass ein solches Verfahren ausschließlich in außergewöhnlichen Situationen Anwendung findet.

Ziel der Petition ist daher nicht die Schwächung der parlamentarischen Demokratie, sondern ihre Ergänzung um ein weiteres demokratisches Kontrollinstrument, das ausschließlich in besonderen Ausnahmefällen zum Einsatz kommen kann.

Die Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre staatlichen Institutionen. Da nach Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, erscheint es sachgerecht zu prüfen, ob die bestehenden demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten um ein klar geregeltes Abwahlverfahren für außergewöhnliche Situationen ergänzt werden können. Ein solches Instrument könnte die demokratische Legitimation staatlichen Handelns stärken, ohne die parlamentarische Demokratie zu ersetzen oder ihre Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen.

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