Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die gesetzlichen Fahrgastrechte so anzupassen, dass Reisende, die das Deutschlandticket als Teil einer Reisekette mit dem Fernverkehr nutzen, nicht schlechter gestellt werden als Reisende mit einer durchgehenden Fahrkarte.
Begründung
Bei einer Verspätung im Nahverkehr, durch die ein gebuchter Anschluss im Fernverkehr nicht erreicht wird, müssen für Inhaber einer Kombination aus Deutschlandticket und Fernverkehrsfahrschein dieselben Schutzrechte gelten wie bei einer durchgehenden Fahrkarte. Insbesondere muss die Zugbindung des Fernverkehrsfahrscheins entfallen und die Weiterreise ohne zusätzliche Kosten ermöglicht werden.
Das Deutschlandticket ist ein zentraler Bestandteil des öffentlichen Verkehrs in Deutschland und wird von vielen Menschen nicht nur für kurze Wege, sondern auch als Bestandteil längerer Reisen genutzt. Häufig dient es als Zubringer zu Bahnhöfen, an denen anschließend eine Fernverkehrsverbindung genutzt wird.
Die derzeitige Regelung behandelt Deutschlandticket und Fernverkehrsfahrschein jedoch als zwei voneinander getrennte Beförderungsverträge. Dadurch entsteht eine systematische Benachteiligung: Verursacht eine Verspätung im Nahverkehr das Verpassen eines gebuchten Fernverkehrsanschlusses, trägt der Fahrgast trotz eigener Vertragstreue und trotz pünktlicher Reiseplanung das Risiko dieser Verspätung.
Bei einer vergleichbaren Reise mit einer durchgehenden Fahrkarte greifen dagegen die gesetzlichen Fahrgastrechte für die gesamte Reisekette. Die unterschiedliche Behandlung beruht somit nicht auf einem Unterschied in der tatsächlichen Beförderungsleistung oder auf einem Fehlverhalten des Fahrgastes, sondern allein auf der technischen Aufteilung der Fahrkarten.
Diese Situation widerspricht dem Ziel eines einfachen, kundenfreundlichen und verlässlichen öffentlichen Verkehrssystems. Fahrgäste müssen darauf vertrauen können, dass eine geplante Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln als zusammenhängende Mobilitätsleistung betrachtet wird.
Die derzeitige Regelung schwächt außerdem die Attraktivität des Deutschlandtickets und damit die Bereitschaft, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Wer für eine Reise mehrere Tickets kombinieren muss, darf dadurch nicht schlechter gestellt werden als jemand mit einer einzigen Fahrkarte.
Der Deutsche Bundestag wird daher aufgefordert:
1. die Fahrgastrechte so anzupassen, dass die tatsächliche Reisekette und nicht die Anzahl der Fahrscheine maßgeblich ist,
2. Kombinationen aus Deutschlandticket und Fernverkehrsfahrschein bei Anschlussverlust durch Verspätungen im Nahverkehr rechtlich abzusichern,
3. Fahrgästen in diesen Fällen die Weiterreise im nächsten geeigneten Fernverkehrszug ohne zusätzliche Kosten zu ermöglichen.