Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, schwerbehinderte Menschen, die blind im Sinne des § 72 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder entsprechender Vorschriften oder hilflos im Sinne des § 33 b des Einkommensteuergesetzes oder entsprechender Vorschriften sind, die kostenlose Benutzung des ÖPNV zu ermöglichen, ohne vorab ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen zu müssen. Das Vorzeigen eines Schwerbehindertenausweises mit den Kennzeichen "Bl" oder "H" soll künftig ausreichen.
Begründung
Schwerbehinderte Menschen, die blind oder hilflos sind und einen entsprechenden Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "H" oder "Bl" besitzen, haben das Recht auf kostenlose Benutzung des ÖPNV. Um dieses Recht wahrzunehmen, müssen sie oder ihre gesetzlichen Betreuer vorab jedoch noch ein Beiblatt und eine für ein Jahr gültige Wertmarke beantragen, obwohl durch die Merkzeichen "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis eindeutig erkennbar ist, dass sie zu diesem berechtigten Personenkreis gehören. Deshalb soll den betroffenen Menschen oder ihren gesetzlichen Betreuenden als auch den betroffenen Mitarbeitenden in den Behörden künftig dieser überflüssige bürokratische Aufwand erspart werden. Das Mitführen und Vorzeigen des Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "H" oder "Bl" soll künftig als Nachweis der Berechtigung zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV ausreichen.