Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Zusammenfassende Meldung (ZM) für grenzüberschreitende EU-Umsätze vollständig mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) zusammenzuführen.
Begründung
Ziel der Petition ist es, durch eine Reform das Verfahren der Steuererklärung für Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende drastisch zu vereinfachen, redundante Meldewege abzuschaffen und eine einheitliche, automatisierte Datenweitergabe zwischen den Finanzbehörden der Länder und des Bundes zu etablieren.
Begründung
Das derzeitige Nebeneinander von USt-VA und ZM verursacht bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Freiberuflern sowie in den Steuerkanzleien erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Obwohl beide Meldungen dieselben Geschäftsvorfälle betreffen, müssen Betroffene Daten doppelt aufbereiten, manuell prüfen und über getrennte Kanäle an zwei unterschiedliche Behörden (Landesfinanzämter und Bundeszentralamt für Steuern) übermitteln.
Diese Trennung ist aus folgenden Gründen nicht mehr zeitgemäß:
1.) Vermeidung von unnötigem Mehraufwand:
Die Pflicht, zwei parallele Formulare mit abweichenden Meldefristen und Detailstufen auszufüllen, stellt eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme dar. Eine integrierte Schnittstelle würde den Verwaltungsaufwand auf Bürger- und Unternehmensseite schlagartig reduzieren.
2.) Entlastung der Finanzverwaltung:
Auch in den Finanzbehörden bindet die getrennte Verarbeitung und Abgleichung von USt-VA und ZM wertvolle Personalressourcen. Eine Konsolidierung der Datenströme entlastet Beamtinnen und Beamte von redundanten Kontrollaufgaben und schafft Kapazitäten für wesentliche Prüffelder.
3.) Verringerung behördlicher Mahnbriefe und Bußgelder:
Durch abweichende Abgabefristen (z. B. das Fehlen einer Dauerfristverlängerung bei der ZM) kommt es im Alltag häufig zu formalen Fristversäumnissen – selbst wenn die Umsätze in der USt-VA ordnungsgemäß angegeben wurden. Dies führt zu einem unheilsamen Schwall an automatisierten Mahnbriefen, Verspätungszuschlägen und unnötigem Schriftwechsel auf beiden Seiten.
4.) Entlastung entnervter Bürgerinnen und Bürger:
Die ständige Ausweitung von Meldepflichten zermürbt Selbstständige und Unternehmer. Digitalisierung darf nicht bedeuten, alte analoge Doppelstrukturen nur elektronisch abzubilden. Sie muss Prozesse vereinfachen. Das Argument historisch gewachsener Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern darf im 21. Jahrhundert nicht länger als Begründung für unnötige Bürgerbelastung herhalten.
Mit einer Zusammenlegung setzt der Gesetzgeber ein deutliches Zeichen für echten Bürokratieabbau und nutzt die Potenziale moderner IT-Infrastrukturen effizient im Sinne der Steuerzahler.