Text der Petition
Der Petent fordert den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, das SGB II (Bürgergeld / Grundsicherung) so anzupassen, dass Personen, die länger als 3 Jahre ununterbrochen Grundsicherung beziehen, mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft und Heizung, überwiegend Sachleistungen und Lebensmittelgutscheine anstelle von Geldleistungen erhalten.
Begründung
1. Entlastung der Beitragszahler und Wiederherstellung des Lohnabstandsgebots
Es ist den Erwerbstätigen nicht mehr vermittelbar, dass der finanzielle Unterschied zwischen einer Vollzeitbeschäftigung (insbesondere im Niedriglohnsektor) und dem dauerhaften Bezug von Transferleistungen in vielen Fällen kaum noch vorhanden ist. Ein funktionierender Sozialstaat muss das Lohnabstandsgebot wahren: Arbeit muss sich spürbar lohnen.
2. Zweckgebundene Mittelverwendung und Prävention
Geldleistungen sind ihrer Natur nach nicht zweckgebunden und bergen daher grundsätzlich das Risiko einer Fehlverwendung. Durch die Umstellung auf Gutscheine und Sachleistungen wird sichergestellt, dass staatliche Unterstützung zielgerichtet dort ankommt, wofür sie vorgesehen ist: bei der Deckung des täglichen Bedarfs wie Lebensmitteln und Kleidung.
3. Abbau struktureller Fehlanreize
Das gegenwärtige System der Geldleistungen kann strukturelle Fehlanreize begünstigen, etwa wenn der finanzielle Vorteil einer Arbeitsaufnahme gegenüber dem Leistungsbezug gering ausfällt. Eine stärkere Ausrichtung auf Sachleistungen kann dazu beitragen, den Anreiz zur Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung zu erhöhen, und stellt sicher, dass die Grundsicherung ihrem Zweck als zeitlich befristete Unterstützung in Bedarfslagen gerecht wird, statt sich strukturell zu einer dauerhaften Ersatzleistung zu entwickeln.
4. Schutz der Hilfsbedürftigen und Sichtbarmachung echter Armut
Ziel dieser Petition ist es ausdrücklich nicht, sozial Schwächere auszugrenzen. Im Gegenteil: Das gegenwärtige System verbraucht immense finanzielle Mittel, die an Stellen fehlen, wo Menschen wirklich und unverschuldet auf Hilfe angewiesen sind (z. B. Erwerbsunfähige, Pflegebedürftige oder schwer Erkrankte).
5. Digitale Umsetzung und Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung
Der Bund könnte hierfür ein digitales Bezahlsystem (z. B. in Form einer App oder Chipkarte) einführen, über das der Erwerb von Lebensmitteln und weiteren Gütern des täglichen Bedarfs erfolgt. Zudem erschwert die Bindung an Sachleistungen strukturell, dass Unterstützungsleistungen an Dritte weitergegeben, ins Ausland transferiert oder anderweitig zweckentfremdet werden, wie es bei frei verfügbaren Geldleistungen möglich ist. Damit wird organisierten Betrugsformen, bei denen Leistungen gezielt über Mittelspersonen abgeschöpft werden, die wirtschaftliche Grundlage entzogen.
6. Erweiterte Mitwirkungs- und Nachweispflichten
Die Mitwirkungspflichten sollten im Zuge der vorgeschlagenen Reform konsequent weiterentwickelt werden: Wer über einen längeren Zeitraum Grundsicherung bezieht, sollte auch verpflichtet sein, die zweckgemäße Verwendung der gewährten Leistungen nachvollziehbar zu belegen. Eine solche erweiterte Nachweispflicht steht im Einklang mit dem Grundsatz, dass staatliche Unterstützung an Transparenz und Kontrolle gekoppelt sein muss, um das Vertrauen der Beitragszahler in den Sozialstaat zu erhalten.