Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge prüfen und gesetzlich sicherstellen, dass Bücher und andere Schriftwerke bei kommerzieller destruktiver Massendigitalisierung, insbesondere für KI-Training, nicht ohne angemessene Maßnahmen zur Wissens- und Kulturerhaltung vernichtet werden. Erhaltungswürdige Exemplare sollen geschützt und bei zulässiger Vernichtung geeignete digitale Archivkopien dauerhaft bei öffentlichen Gedächtnisinstitutionen gesichert werden.
Begründung
Bücher sind nicht nur Informationsträger, sondern Teil unseres kulturellen, wissenschaftlichen und historischen Erbes. Mit dem wachsenden Bedarf an hochwertigen Daten für Künstliche Intelligenz gewinnt die Digitalisierung großer Buchbestände erheblich an Bedeutung. Dabei kann auch destruktive Digitalisierung eingesetzt werden: Bücher werden zerlegt, um ihre Seiten automatisiert einzuscannen; das ursprüngliche Exemplar ist danach nicht mehr als Buch erhalten.
Deutschland verfügt bereits über wichtige Instrumente zur Bewahrung von Kulturgut und Publikationen. Das Kulturgutschutzgesetz enthält insbesondere ein Beschädigungs- und Zerstörungsverbot für Kulturgut, das in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen ist oder für das ein entsprechendes Eintragungsverfahren läuft. Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek sieht zudem Ablieferungspflichten für bestimmte veröffentlichte Medienwerke vor.
Es sollte geprüft werden, ob diese bestehenden Regelungen den neuen Fall der kommerziellen destruktiven Massendigitalisierung bereits ausreichend erfassen oder ob ergänzende Schutzvorschriften erforderlich sind.
Besonders bei älteren, vergriffenen, seltenen oder nur noch in geringer Stückzahl vorhandenen Büchern besteht das Risiko, dass Exemplare dauerhaft verloren gehen. Dabei kann nicht nur der Text von Bedeutung sein. Einband, Papier, Illustrationen, Typografie, Auflage, Stempel, handschriftliche Anmerkungen oder andere Merkmale können für Wissenschaft und Geschichtsforschung ebenfalls relevant sein.
Auch ein KI-Modell ersetzt kein Archiv. Die Verwendung eines Werkes als Trainingsmaterial gewährleistet weder dessen vollständige noch dessen originalgetreue langfristige Erhaltung. Ebenso sollte die dauerhafte Sicherung kulturell relevanter Inhalte nicht allein davon abhängen, ob ein privates Unternehmen seine Datenbestände langfristig erhält.
Daher sollte bei kommerzieller destruktiver Digitalisierung in erheblichem Umfang eine angemessene Prüfung des Erhaltungswertes vorgesehen werden. Seltene, einzigartige oder kulturhistorisch bedeutsame Exemplare sollten grundsätzlich nicht destruktiv digitalisiert werden.
Wo eine Vernichtung vertretbar ist, sollte geprüft werden, ob eine vollständige, archivfähige Sicherungskopie nach geeigneten Standards bei einer unabhängigen öffentlichen Gedächtnisinstitution hinterlegt werden kann.
Eine solche Archivierung soll ausdrücklich keine allgemeine kostenlose Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke bedeuten. Urheber-, Verwertungs- und Zugangsrechte können bestehen bleiben. Ziel ist die langfristige Erhaltung von Wissen und kulturellem Erbe.
Technologischer Fortschritt und Kulturerhaltung sollten miteinander verbunden werden. Die Digitalisierung für KI kann große Chancen bieten. Gleichzeitig sollte verhindert werden, dass für diesen Fortschritt physische Wissensbestände unwiederbringlich verloren gehen.