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Petition 207081

Führerscheinwesen

Angemessene Übergangs- oder Ausgleichsregelung insb. für Spätaussiedler mit früher erworbenen ukrainischen Fahrerlaubnissen vom 17.08.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, für Personen, die bereits vor Inkrafttreten der erleichterten Umschreibung ukrainischer Fahrerlaubnisse ihre ukrainische Fahrerlaubnis in Deutschland nur nach theoretischer und praktischer Prüfung umschreiben konnten, eine angemessene Übergangs- oder Ausgleichsregelung zu schaffen. Dies soll insbesondere deutsche Spätaussiedler mit früher erworbenen ukrainischen Fahrerlaubnissen berücksichtigen.

Begründung

Mit der Aufnahme der Ukraine in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung wird die Umschreibung ukrainischer Fahrerlaubnisse ohne erneute theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ermöglicht.

Dadurch entsteht aus meiner Sicht eine erhebliche Ungleichbehandlung gegenüber Personen, die bereits früher mit ukrainischen Fahrerlaubnissen nach Deutschland gekommen sind. Diese mussten ihre Fahrerlaubnis nach den damals geltenden Vorschriften unter Ablegung der deutschen theoretischen und praktischen Prüfung umschreiben lassen und die damit verbundenen Kosten selbst tragen.

Besonders betroffen sind deutsche Spätaussiedler. Sie wurden bei ihrer Aufnahme in Deutschland als Deutsche anerkannt, ihre zuvor in der Ukraine erworbenen Fahrerlaubnisse wurden jedoch nicht unter den heute vorgesehenen erleichterten Bedingungen anerkannt.

Damit entsteht eine schwer nachvollziehbare Situation: Wer früher nach Deutschland kam, musste Prüfungen absolvieren und erhebliche finanzielle und zeitliche Belastungen tragen. Wer heute unter die neue Regelung fällt, kann dagegen seine entsprechende ukrainische Fahrerlaubnis ohne diese Prüfungen umschreiben lassen.

Gleichzeitig müssen Fahrschüler in Deutschland weiterhin eine kostenintensive Ausbildung sowie theoretische und praktische Prüfungen absolvieren. Auch Inhaber von Fahrerlaubnissen aus anderen Drittstaaten müssen weiterhin Prüfungen ablegen, soweit für ihren Staat keine entsprechende Anerkennungsregelung besteht.

Der Gesetzgeber darf Rechtsvorschriften selbstverständlich für die Zukunft ändern. Daraus folgt nicht automatisch, dass frühere Fälle nach neuem Recht behandelt werden müssen. Bei einer derart weitreichenden Änderung sollte jedoch geprüft werden, ob die unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Personengruppen sachlich gerechtfertigt ist und ob im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG eine Übergangs- oder Ausgleichsregelung geboten ist.

Die Petition richtet sich ausdrücklich nicht gegen ukrainische Staatsangehörige und verlangt auch nicht die Abschaffung der neuen Regelung. Gefordert wird eine faire Lösung für diejenigen, die aufgrund der früheren Rechtslage bereits wesentlich höhere Anforderungen erfüllen und entsprechende Kosten tragen mussten.

Der Deutsche Bundestag wird daher gebeten, eine angemessene Übergangs- oder Ausgleichsregelung zu schaffen bzw. die Bundesregierung hierzu aufzufordern. Dabei sollen insbesondere deutsche Spätaussiedler sowie andere vergleichbar betroffene Personen berücksichtigt werden.

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