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Petition 208584

Verbraucherschutz (Justiz)

Vermeidung von Sondermüll bei Produkten mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren ab 100 Wh vom 07.09.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Gesetzesänderung zur Stärkung der Verbraucherrechte und Vermeidung von Sondermüll bei Produkten mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren ab 100 Wh dahingehend gefordert, dass bei Geltendmachung eines Sachmangels eine verpflichtende kostenlose Abholung und kostenlose Überprüfung durch den Verkäufer und Verlängerung der Beweislastumkehr eingeführt wird.

Begründung

Der deutsche Markt wird seit Jahren mit einer großen Menge an preiswerten Elektrofahrzeugen und Geräten mit leistungsstarken Lithium-Ionen-Akkumulatoren überschwemmt, die häufig aus Direkt- oder Massenimporten stammen.

Viele dieser Produkte weisen eine unzureichende Verarbeitungsqualität und eine geringe Lebensdauer der Akkus auf. Häufig fallen die Akkumulatoren bereits nach wenigen Monaten aus.

​Für Verbraucher entsteht dadurch eine rechtliche und praktische Sackgasse:
​Nach dem Gefahrgutrecht (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße - ADR, Klasse 9) dürfen Privatpersonen defekte, beschädigte oder leistungsgeminderte Lithium-Ionen-Akkumulatoren ab 100 Wh in der Regel nicht über den normalen Post- und Paketweg versenden. Viele Händler verweigern dennoch die Abholung. Verbraucher werden so gezwungen, entweder unzumutbare Eigentransporte zu weit entfernten Annahmestellen durchzuführen oder auf ihr gesetzliches Recht auf Nacherfüllung faktisch zu verzichten.

​Ab dem 13. Monat greift die Beweislastumkehr des § 477 BGB. Für Privatpersonen ist der Nachweis, dass ein chemischer oder elektronischer Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag, ohne kostspieliges Fachgutachten praktisch unmöglich.
​Dies betrifft nicht nur E-Scooter und E-Bikes, sondern in zunehmendem Maße auch Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h sowie vergleichbare Fahrzeuge mit großen Akkus (häufig 1–5 kWh und mehr).

Die ökologischen und wirtschaftlichen Folgen sind erheblich: Defekte Akkus landen als gefährlicher Sondermüll in der Umwelt oder belasten die Entsorgungssysteme, während qualitativ minderwertige Produkte weiterhin in großen Mengen importiert werden.

​Ziel der vorgeschlagenen Regelung:
​Durch die Verpflichtung des Verkäufers, den aufwendigen und teuren Gefahrgut-Rücktransport selbst zu organisieren und zu bezahlen, werden die wirtschaftlichen Anreize verschoben. Importeure und Händler werden gezwungen, die Qualität der angebotenen Akkutechnik spürbar zu verbessern und langlebigere, sicherere Produkte anzubieten. Gleichzeitig wird das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung für den Verbraucher wieder effektiv durchsetzbar.

​Die vorgeschlagene Verlängerung der Beweislastumkehr auf die volle Gewährleistungsdauer von zwei Jahren trägt der besonderen Beweisproblematik bei Akkumulatoren Rechnung und verhindert, dass Verbraucher nach Ablauf eines Jahres faktisch schutzlos gestellt werden.

​Die Regelung knüpft bewusst an bestehende Rechtsbegriffe an (Verbrauchsgüterkauf, Nacherfüllung, Beweislastumkehr) und beschränkt sich auf den klar abgrenzbaren Bereich leistungsstarker Lithium-Ionen-Akkumulatoren ab 100 Wh. Sie steht im Einklang mit den Zielen der EU-Batterieverordnung und dem Recht auf Reparatur und schließt eine bestehende Schutzlücke, ohne das Gefahrgutrecht selbst zu ändern.

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