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Diskussionszweig: Schriftverkehr zwischen Petenten im Ausland + Petitionsausschuss

Transilon | 01.11.2009 - 04:55

Schriftverkehr zwischen Petenten im Ausland + Petitionsausschuss

Anzahl der Antworten: 2

Ich habe am 26. August 2009 eine Einzel-Petition per Post eingereicht. In dem entsprechenden Formular wurde, falls vorhanden,. eine E-Mail Adresse verlangt. 3 Wochen nach Erhalt der Auslieferungsbebestaetigung des Courriers hatte ich vom Petitionsausschuss noch keine Empfangsbestaetigung erhalten. Auf meine electronische Anfrage beim P-Ausschuss, erhielt ich sofort per E-Mail die Nachricht, dass meine Petition gut angekommen war, aber Petitionen, die per Post eingereicht wurden, nur per Post beantwortet werden. und dass man sofort nach Erhalt meiner Petition eine Bestaetigung per Post abgeschickt hatte. Die Briefsendung traf etwas spaeter hier in Honduras ein, war 23 Tage unterwegs und hatte 6.00 Euros Porto gekostet. Mein Verbesserungsvorschlag: Schriftverkehr ins Ausland auch bei Post-Petitionen, wenn moeglich, ueber E-Mail abzuwickeln. Vorteile: Zeitgewinn, E-Empfangsbestaetigung, keine Kosten wie Papier, Brief-Umschlaege und Porto. Nachteile: KEINE!.
Bitte pruefen und wenn moeglich VERBESSERN!
Hachachtungsvoll, Nutzer 491560 aus Honduras, Zentral-Amerika,
intec_honduras@yahoo.com
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