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Diskussion zur Petition 59498

Rechtsstellung der Soldaten

Gleichbehandlung von in den Ruhestand getretenen Berufssoldaten (auf Grund von Personalanpassungsmaßnahmen) in Fragen des Versorgungsausgleichs/Hinzuverdienstes vom 21.06.2015

Diskussionszweig: Artikelgesetz Attraktivität

Nutzer2271171 | 20.07.2015 - 08:52 (Zuletzt geändert am 20.07.2015 - 08:52 von Nutzer2271171 )

Artikelgesetz Attraktivität

Anzahl der Antworten: 5

Ich hatte schon bescheid bekommen, das ich laut Personalanpassungsstrukturgesetz 2,5 Jahre früher in den Ruhestand gehen könne. Kurz danach kam das Artikelgesetz "Attraktivität".

Attraktivität ??? das ich nicht lache.

Zitat aus dem Artikelgesetz “Attraktivität“ (Quelle DBwV Heft 4/2015)

Für wen gilt der spätere Abzugszeitpunkt des Versorgungsausgleichs?
Dies gilt für alle Berufssoldatinnen und –soldaten, die wegen des Überschreitens der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden oder wurden.

Diejenigen, die nach dem Bundewehrreformbegleitgesetz oder nach dem Personalanpassungsgesetz oder wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, fallen nicht unter die Neuregelung. Für sie gilt -wie bisher- der frühe Abzug des Versorgungsausgleichs. Diese Personenkreise ebenso zu erfassen, war wegen des Widerstands der Innenpolitiker nicht möglich.


Zitat Ende

Wahnsinnig attraktiv. Der Hammer ist doch, selbst wenn man bei einer Dienstunfähigkeit in der Ruhestand gehen muss, noch einen Tritt in den Allerwertesten dazu bekommt. Dann zahl mal schön ab sofort deinen Versorgungsausgleich. Auch das früher die Scheidungsraten als Soldat wesentlich höher waren als heute (mein Empfinden) interessiert hier keinen. Warum war das so? Weil man ständig unterwegs war mit der Truppe. Da blieb die Familie schon mal öfter hinten dran.

Einerseits will man die Truppe reduzieren und andererseits dann wieder so was. Aufgrund dieser "Attraktivität" habe ich meinen Antrag wieder zurückgezogen und mache diese 2,5 Jahre dann auch noch bis zu meinem regulärem Pensionsalter voll. Dadurch für mich 10 Jahre weniger Versorgungsausgleichszahlung, wovon die Ex eh nichts hat.
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