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Petition 95134

Immissionsschutz

Ergänzung zu § 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich) vom 20.05.2019

Text der Petition

Der Bundestag möge beschließen, dass § 35 Baugesetzbuch mit der Ziffer 9 ergänzt wird, sodass der Text dann wie folgt, lautet:

§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es, ...
„9. um die Ausbildung und Erziehung von Tieren geht, von denen während der Ausübung der Tätigkeit eine erhöhte Lärmimmission ausgehen könnte.“

Begründung

Der Hund als Begleiter des Menschen ist aus unserer Welt nicht mehr wegzudenken. Er ist neben dem Sozialpartner für den Menschen auch ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor mit einem jährlichen Umsatz von 4,6 Mrd. €, damit sind ca. 95.000 – 100.000 Arbeitsplätze (Vollzeitäquivalent) verbunden. Mittlerweile leben 9,2 Millionen Hunde in 18 Prozent der Haushalte.
(Quelle: www.economics.uni-goettingen.de/ohr)

„Die Heimtierpopulation in Deutschland wächst stärker als die Zahl der Haushalte. ... Ob Familien oder Alleinlebende, Jung oder Alt: Tiere nehmen im Leben vieler Menschen eine zunehmend wichtige Rolle ein."
„Dabei sind Heimtiere besonders bei Familien mit Kindern beliebt. 65 Prozent aller Familien haben ein Haustier. Was Pädagogen und Psychologen schon lange beobachten, hat offensichtlich immer mehr Eltern überzeugt. Nämlich, dass das Zusammenleben mit Tieren sich positiv auf die Kinder auswirkt."
(Aus DER DEUTSCHE HEIMTIERMARKT 2017)

Allgemein werden wohlerzogene Hunde gefordert. Menschen und Hunde können sehr harmonisch miteinander leben, „einen guten Draht“ zueinander haben. Dabei wird offensichtlich verkannt, dass inzwischen viele Menschen erst wieder lernen müssen, mit dem Hund richtig zusammenzuleben, damit Negativfolgen zum Schutz der Menschen und der Umwelt verhindert werden können. Dazu gehörte aber auch Forderung nach einer verbesserten Qualifikation der Personen, die Personen dabei anleiten, die Hunde artgerecht zu halten.

Es gibt inzwischen in einigen Bundesländern das Bestreben, die Haltung des Hundes nur bei Nachweis der erforderlichen Sachkunde zu erlauben. Zum Schutz der Bevölkerung wird in immer mehr Bundesländern das Freilaufen der Hunde auf sogenannte Freilaufzonen beschränkt bzw. von dem Nachweis einer Ausbildung von Hund und Halter abhängig gemacht.

Wo aber soll diese Ausbildung und Erziehung durchgeführt werden?

Selbst in einem Gewerbegebiet ist es aufgrund der Geräuschimmissionen nur im geschlossenen Gebäuden bzw. mit sehr aufwendigen und teilweise nicht zu realisierenden Dämmmaßnahmen möglich, eine Hundeschule zu betreiben. So ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass eine erlaubte Hundeschule aufgrund der Immissionen ihren Betrieb aufgeben musste. Diese Untersagungen wurden auch von Verwaltungsgerichten bestätigt.

Die gewerbsmäßigen Betreiber von Ausbildungsbetrieben können nicht darauf hoffen, dass, ähnlich wie bei Kindertagesheimen, Schulen und Sportanlagen, entsprechende Ausnahmen vom Bundes-Immissionsschutzgesetz gemacht werden.

So ist eine dauerhafte Betriebsführung aufgrund dieser Immissionen nur im Außenbereich möglich. Eine Ausnahmeregelung aufgrund des § 35 Abs. 2 ist wegen der dort gemachten Vorgaben nicht zu erreichen. Gem. § 35 Abs. 1 wäre dagegen für privilegierte Betriebe nur eine für die Betriebsführung „ausreichende“ Erschließung notwendig.

Wenn wir in Deutschland weiterhin den Hund als Sozialpartner erhalten wollen, dann sollten wir auch die Möglichkeiten schaffen, die die Hundehaltung bedingen.

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