Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass § 218 des Strafgesetzbuches nicht zugunsten eines liberaleren Abtreibungsrechts gestrichen oder verändert wird, wie es Teile der Ampelkoalition fordern. Abtreibungen dürfen zu keinem Zeitpunkt der Schwangerschaft strafrechtlich irrelevant werden.
Begründung
Obwohl eine Abtreibung in den meisten Fällen keine Strafverfolgung nach sich zieht (siehe Regelung durch § 218a), hat das grundsätzliche Verbot von Abtreibungen und deren strafrechtliche Relevanz zwei wichtige Schutzfunktionen:
1. § 218 sowie die Maßstäbe für die verpflichtende Beratung gemäß § 219 erhalten das Bewusstsein für die Menschenwürde des ungeborenen Kindes.
§ 218 fixiert gesetzlich, dass Abtreibungen Unrecht sind. Wenn jedoch per Gesetz geregelt werden würde, dass die Tötung ungeborener Menschen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft strafrechtlich irrelevant ist, werden Ungeborene gegenüber anderen Menschen herabgesetzt. Dies würde das Bewusstsein für die Würde und das Lebensrecht von Kindern im Mutterleib in der Gesellschaft mindern. Dieses Bewusstsein ist jedoch entscheidend, um ungeborenes Leben zu schützen. Es führt dazu, dass Menschen Abtreibungen als schwerwiegende ethische Entscheidung betrachten und nicht bloß als medizinische Prozedur.
Zu einer kinderfreundlichen Politik muss immer das allgemein verankerte Bewusstsein hinzukommen, dass ungeborene Kinder Menschen mit unantastbarer Würde und Rechten sind. Dem dient der § 218. Wenn die Gesellschaft den Wert und die Würde des ungeborenen Lebens erkennt und achtet, entsteht eine Kultur des Lebensschutzes, in der Abtreibungen seltener in Betracht gezogen und Alternativen stärker gefördert werden.
2. § 218 schützt Schwangere unter Druck
Mitunter werden Frauen auch zur Abtreibung gedrängt. Ihr Umfeld versucht den Blick hin zur Abtreibung zu verengen, macht vielleicht Zeitdruck, die Abtreibung schnell durchführen zu lassen etc. In dieser Situation könnte eine Frau unter Rechtfertigungsdruck kommen, wenn sie sich zunächst objektiv beraten lassen möchte. Die durch den § 218a geregelte Verpflichtung zur Beratung, um eine Abtreibung überhaupt durchführen lassen zu können, kann diesen Rechtfertigungsdruck von den Frauen nehmen. Sie werden, ob ihr Umfeld es will oder nicht, objektiv, umfassend und dem Lebensschutz dienend beraten (siehe dazu die Maßstäbe § 219). Dies kann der Frau in einer Drucksituation mitunter überhaupt erst ermöglichen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Auch die durch § 218a verpflichtende mindestens dreitägige Bedenkzeit vor der Abtreibung gibt der Mutter eine "Atempause", die ihr Umfeld nicht ignorieren kann. Diese Zeit ermöglicht es der Frau, alle Optionen und Konsequenzen in Ruhe zu überdenken und eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen.
Nie soll das Kind in unserer Gesellschaft als Problem betrachtet werden, sondern es müssen die Probleme gelöst werden, die dem Leben des Kindes entgegenstehen. Es darf keine Einteilung in Menschen erster und zweiter Klasse geben, z.B. aufgrund von Entwicklungsmerkmalen. Alle Menschen haben zu jedem Zeitpunkt ihrer Existenz volles Lebensrecht und unantastbare Würde.
Der § 218 StGB bleiben!
Weder in die eine noch in die andere Richtung hat jemand einer Fau da drein zu reden! Auch nicht einer noch sehr jungen Frau oder einem Mädchen. Wer Beratung sucht (nicht Bevormundung und Druck in eine Bestimmte Richtung, sondern ein offenes Gespräch über mögliche Vor-und Nachteile einer Schwangerschaft und allem was daraus folgt) für die kann es ja weiter Beratungsstellen geben. Das wär sogar zu befürworten.
Es ist unserer Körper und in erster Linie auch unsere Verantwortung! Und in jede Richtung sollte uns die Medizin hilfe leisten dürfen, ohne dafür verurteilt zu werden.
Ich wünsche mir, dass Frauen und Ärzt*innen endlich von diesen unterschwellig immer drohenden Strafen befreit werden! Und Frauen/Mädchen - egal in welche Richtung sie sich entscheiden Unterstützung finden.
Männer haben uns da nicht dreinzureden! Und auch andere Frauen nicht!
Frauen und Mädchen waren und sind seit mindestens 2000 Jahren schon Opfer der Moral. Der patriarchalen Moral, die sich sowohl im Christentum, im Judentum wie im Islam widerspiegelt. Ich verabscheue alle diese Religionen.
Egal ob Frauen Kinder gegen den Willen der Gesellschaft gebaren (man denke nur an die Verurteilung unverheirateter und/oder junger Frauen/Mädchen, wie die gequält wurden!) oder ob sie sich entschieden abzutreiben. Wie sie es auch machten, ist immer etwas "falsch". Das muss aufhören!
Ich schlage vor, jede Art von Druck und Zwang, die auf eine Frau/ein Mädchen ausgeübt wird ob nun in Richtung Abtreibung oder in Richtung Schwangerschaft unter Strafe zu stellen.
Sowie vollkommene Straffreiheit für eine Abtreibung.- sowohl für den Arzt wie für die betreffende Frau- vorausgesetzt die Frau/das Mädchen hatte den eigenen Willen dazu und hat dies dem Arzt gegenüber geäußert. Das müsste man rechtlich noch gut formulieren.
Zwangsabtreibungen, wie es bei jungen Mädchen geschieht, sollten möglichst verhindert werden. (die Eltern oder welcher Vormund auch immer eine Abtreibung gegen den Wunsch des Mädchens/Frau veranlasst, dafür besttraft werden und umgekehrt)
Ich lehne die Petition ab!