Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass der Gesetzgeber die gesetzlichen bzw. rechtlichen Voraussetzungen für „Verantwortungseigentum“ schafft, d. h. dass der Gesetzgeber dafür sorgt, dass Unternehmen (mit gebundenem Vermögen) vorrangig der Verwirklichung des Unternehmenszwecks dienen können und nicht dem Gewinnstreben der Eigentümer bzw. der Anteilseigner dienen müssen.
Begründung
Im deutschen Unternehmensrecht wird durch die Rechtsformen der GmbH oder der AG festgelegt, dass Unternehmensvermögen immer Privatvermögen ist. Damit ist die Entwicklung, das Wohl und die Zukunft von Unternehmen immer von der Entscheidung ggf. ausschließlich profitorientierter bzw. von persönlichen Interessen geleiteter Privatpersonen abhängig. Das Unternehmenswohl und das Gemeinwohl haben in dieser Rechtskonstruktion nur eine nachrangige Bedeutung.
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Gewinne des Unternehmens im Unternehmen bleiben und nicht von privaten Eigentümern nach Belieben herausgenommen und privaten Zwecken zugeführt werden können.
Vor diesem Hintergrund werden folgende Forderungen an den Gesetzgeber herangetragen:
1.)
Rechtliche Sicherstellung der Eigenständigkeit des Unternehmens als „Ewigkeitsrecht“
Die Kontrolle über das Unternehmen (Mehrheit der Stimmrechte) bleibt immer in den Händen von Personen, die mit dem Unternehmen innerlich verbunden sind und die Werte des Unternehmens im Sinne seiner langfristigen Entwicklung tragen. Es gibt keine automatische Vererbung und das Unternehmen kann nicht mehr als Spekulationsgut gehandelt werden.
2.)
Rechtliche Sicherstellung der Zweckbindung von Gewinnen
Die gesetzliche Normierung von Verantwortungseigentum soll rechtlich verbindlich verankern, dass das Unternehmensvermögen nicht persönliches Vermögen der Verantwortungseigentümer ist. Gewinne und Vermögen des Unternehmens werden dadurch weitestgehend für die Unternehmensentwicklung freigehalten – sie dienen dem Unternehmenszweck und können so unbeeinträchtigt von Privatinteressen reinvestiert oder ggf. auch gemeinnützig gespendet werden.
Der Petent hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass diese hartnäckigen Gegner den Petenten und seine Petition systematisch mit ggf. falschen Behauptungen und irreführenden Beiträgen schlecht reden bzw. schreiben. Das ist auch mein Eindruck. Es ist schwer zu ertragen, wie dem Petenten sogar das Grundrecht auf eine Petition abgesprochen wird.
Der Petent hat meines Erachtens die nicht überzeugenden Gegenargumente der Gegner immer gut begründet und nachvollziehbar entkräftet bzw. widerlegt. Er ist dabei unermüdlich am Werk und lässt sich von den ständigen Attacken auch gegen seine Person nicht beirren.
Ich finde es klasse wie der Petent sich gegen die permanenten Angriffe auf ihn und seine Petition zur Wehr setzt. Ich finde es vorbildlich, wenn man sich so ausdauernd und nachhaltig für eine Petition einsetzt, von der man überzeugt ist und die man mit guten und nachvollziehenden Argumenten gegen ständige Angriffe verteidigt.
Hut ab und weiter so!
Und viel Erfolg für die gute Petition!
Meine Mitzeichnung ist sicher.
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