Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 178067

Einkommensteuer

Berücksichtigung des Nettovermögens eines Steuerpflichtigen beim Einkommmenssteuertarif vom 18.02.2025

Diskussionszweig: Ich habe was gelernt, gearbeitet und gespart, und soll dafür jetzt bestraft werden?

Nutzer4902401 | 04.03.2025 - 17:17 (Zuletzt geändert am 04.03.2025 - 17:52 von Nutzer4902401 )

Ich habe was gelernt, gearbeitet und gespart, und soll dafür jetzt bestraft werden?

Anzahl der Antworten: 19

Oder wie muss man sich die Petition vorstellen?

Zitat:
Mit der Petition wird gefordert, dass der Einkommenssteuertarif in Zukunft das Nettovermögen eines Steuerpflichtigen berücksichtigen sollte.

Wieso das? Vermögen und Einkommen sind zwei Paar Stiefel.

Zitat:
Niedrige Nettovermögen sollten beim Einkommenssteuertarif stärker berücksichtigt werden und zu einer geringeren Steuerlast führen.

Alleine schon das festzustellen, was "netto" überhaupt "da" ist, wäre ein superbürokratischer Albtraum. Von der Rechtssicherheit und -staatlichkeit ganz zu schweigen.

Zitat:
Der Einkommenssteuersatz wird in Deutschland maßgeblich auf Basis des zu versteuernden Einkommens berechnet.

Nicht "maßgeblich". Er wird auf dieser Basis berechnet.

Zitat:
Der Petent hält diese Herangehensweise jedoch nicht mehr für steuergerecht. Für Personen ohne oder mit nur geringem Vermögen ist es heute nahezu unmöglich, ein angemessenes Vermögen aufzubauen. Unter einem angemessenen Vermögen versteht der Petent zum Beispiel den Besitz eines Hauses oder einer Wohnung. Dies spiegelt sich auch in der (im Vergleich zu anderen europäischen Ländern) niedrigen Quote an Immobilieneigentümern in Deutschland wider. Fehlendes Wohneigentum ist u. a. auch ein Garant für Altersarmut. Auch junge Menschen werden dadurch im Vergleich zu früheren Generationen durch die hohen Einkommenssteuersätze und Sozialversicherungsabgaben stärker belastet.

Und jetzt sind wir schon wieder in den linksgrünen Echokammern.

Außerdem, was wäre denn "ein angemessenes Vermögen"? 10.000 EUR? 100.000 EUR? Eine Million?

Und dann gibt es natürlich die vielen Einzelfälle. Erna S. Parsam hat einen mittleren Abschluss, ein mittleres Einkommen, aber dank sparsamer Lebensweise und klugen Investitionen (angefangen bei zeitig erworbenen Eigenheim) nach 35 Arbeitsjahren ein Nettovermögen von 500.000 EUR und mehr. Ihr Schulkamerad Kevin G. Roßkotz hat studiert, sich dank Papas Connections einen netten Druckposten mit 120.000 im Jahr ergattert, aber hat nach 30 Jahren nichts als Schulden. Und nun? Soll Erna eine Strafsteuer bezahlen, und Kevin wird belohnt? Und nein, das kann man eben nicht "einzelfallbezogen" behandeln.

Zudem jene vom Stamme Hab' und Nimm' eh offiziell "arm" sind, weil sie sich arm rechnen dürfen. Sowohl beim Einkommen als auch beim Vermögen.

Und was die "anderen europäischen Länder" angeht, die sind halt weder Reiseweltmeister, noch SUV-Leasing.-Weltmeister, noch Gadgetopfer, u.v.a.m. Außerdem haben die oft erst gar keine andere Wahl, weil es dort nie den hochregulierten hochsubventionierten Mietwohnungsmarkt gab, den wir seit den 50ern haben. Oder diese Immobilien sind Schrott, den die Regierungen nach dem Fall des Kommunismus einfach den damaligen Bewohnern übergeben haben. Oder die Ausstattung, Größe und Lage ist "naja" oder schlechter. Oder das sind Feriendomizile - die Hütten von Oma und Opa in der Provinz, in denen man gerade mal den Urlaub verbringt (so a la la France profonde).

Zitat:
Personen mit hohem Vermögen erzielen jedoch auch Einkommen aus diesem Vermögen, zum Beispiel Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Personen mit besonders hohem Vermögen entziehen sich einer gerechten Besteuerung häufig durch Stiftungen. Familien mit besonders hohem Vermögen umgehen die Erbschaftsteuer durch entsprechende Gestaltungen. Außerdem müssen Personen mit einem „normalen“ Vermögen (mit z. B. Wohneigentum) einen niedrigeren Teil ihres Einkommens für grundlegende Lebenshaltungskosten aufwenden.

Soso ... Sie wissen, wie die Zinsen immer noch sind, und wie die Inflationsrate?

Ah, "normales Vermögen" - da geht die Reise mal wieder hin. Enteignet die Kulaken, steckt sie ins Lager und erschießt sie ... Ihnen scheint nicht klar zu sein, dass die allermeisten dieser "normalen Vermögen" selbst erarbeitet sind.

Unter der (falschen) Prämisse dieser Petition müssen Personen mit einem "normalen Vermögen" eben nicht "einen niedrigeren Teil ihres Einkommens für grundlegende Lebenshaltungskosten aufwenden". Weil Vermögen nichts mit dem Einkommen zu tun hat. Und natürlich kann jemand mit einem höheren Einkommen einen geringeren Teil für grundlegende Lebenshaltungskosten aufwenden – das liegt in der Natur der Sache. Kann, nicht muss.

Zitat:
Der Petent schlägt daher vor, den Einkommenssteuertarif an das Nettovermögen zu koppeln bzw. entsprechende Abschläge auf den Einkommenssteuersatz vorzunehmen. So könnte etwa der Einkommenssteuersatz bei einem Nettovermögen von unter 100.000 Euro pauschal um 20 %, unter 150.000 Euro um 15 % und unter 200.000 Euro um 10 % reduziert werden.

Das ist sehr schön für Kevin, aber blöd für Erna. Kevin wird fürs Zocken, Verzocken und Verprassen belohnt, Erna für ihre Klugheit und Sparsamkeit bestraft.

Zitat:
Bei der Berechnung/Schätzung des Nettovermögens sollen alle Güter und Beteiligungen (Gegenstände, Immobilien, Bankguthaben, Bargeld, Beteiligungen, Aktien, Rechte usw.) berücksichtigt werden.

Ja, sicher ... 300 Seiten Steuererklärung, und drei Prozesse pro Steuerbürger pro Jahr ...

Wie wäre es denn mit SELBER ARBEITEN UND SPAREN, werter Herr Petent?
17 Personen finden diesen Beitrag hilfreich