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Diskussion zur Petition 184814

Regelungen zur Altersrente

Absenkung des Renteneintrittsalters in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr auf 60 Jahre vom 04.08.2025

Diskussionszweig: Berufswechsel

Nutzer18343 | 15.08.2025 - 03:19 (Zuletzt geändert am 15.08.2025 - 03:19 von Nutzer18343 )

Berufswechsel

Anzahl der Antworten: 27

Bei aller liebe für Feuerwehr, etc.. wenn man den Beruf nicht mehr ausüben kann muss man sich einen anderen suchen.

Finde 60 Jahre angemessen nicht mehr in dem Bereich zu arbeiten, aber das heisst nicht das man dann in Rente gehen kann. Man kann Ausbilder werden oder einen anderen Beruf tätigen.
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