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Diskussion zur Petition 185779

Lärmschutz

Verbot des Betriebs benzinbetriebener und sehr lauter Gartengeräte durch gewerbliche Dienstleister in Wohngebieten vom 28.08.2025

Diskussionszweig: Und schon wieder murmelt das Tier ...

Nutzer4902401 | 24.11.2025 - 17:28 (Zuletzt geändert am 24.11.2025 - 17:30 von Nutzer4902401 )

Und schon wieder murmelt das Tier ...

Anzahl der Antworten: 5

Genauso eine Petition hatten wir schon mehrmals. Und es bleibt genauso unsinnig. Alles nur NIMBYs in diesem unseren Land.

Zitat:
Mit der Petition wird gefordert, dass der Betrieb von benzinbetriebenen und sehr lauten Gartengeräten durch gewerbliche Dienstleister in Wohngebieten verboten wird. Erlaubt werden sollen nur elektrisch betriebene oder besonders lärmarme Geräte, die mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind.

Man will und muss sich natürlich "gestört" fühlen in diesem unserem Land. Und das natürlich 24 / 7 / 52.

Es ist nicht so, dass da 24 / 7 / 52 Laub geblasen wird direkt vor dem Fenster des Petenten. Schon gar nicht gewerblich. Tja, da muss der Rentier oder sonstig zu Hause befindliche Mensch halt mal aushalten, dass da in der Straße anderthalb Stunden Laub geblasen wird. Und selbst das fängt 200 Meter die Straße rauf an, und hört dann 500 Meter die Straße runter wieder auf. Sonst kommt Scheffe von Bläser ganz schnell zu diesem und feuert den, weil der den ganzen Tag die gleichen zwei Meter bläst.

Zitat:
Benzinbetriebene Gartengeräte (Laubbläser, Freischneider, Heckenscheren) verursachen sehr starken Lärm. In Wohngebieten gibt es viele verschiedene Objekte, die von verschiedenen Dienstleistern betreut werden. So kommen extreme Lärmbelästigungen mehrmals pro Woche vor. Lärm macht krank!
Von Dienstleistern, die ihr Geld mit Aufträgen in Wohngebieten verdienen, kann verlangt werden, dass sie sich moderne, leise, elektrisch betriebene Geräte mit entsprechender Kennzeichnung anschaffen.

Extrem? Ernsthaft? Und wieso nur "gewerbliche Dienstleister"? Die haben sogar eher neuere bessere leisere Geräte, weil die bei gewerblichem Einsatz selten 20 Jahre halten. Da ist der Rasenmäher von Oma Schulte Baujahr 1975 schon eine andere Nummer. Oder das Zweimann-Fichtenmoped, das anno 1945 der Großonkel von Nachbar Michel als Uffz bei den Pionieren noch vor der Roten Armee "gerettet" hatte ...

Ansonsten, gerade gewerbliche Anbieter arbeiten eben nur zu den normalen Arbeitszeiten. Also Mo-Fr 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00. Und auch diese sind an die allgemeinen Ruhezeiten gebunden.

Oder neidet es da jemand seinem "superreichen" Nachbarn, dass er seinen Garten pflegen lässt?
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