Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die Grundlage für die Berechnung des jährlichen Durchschnittsentgelts gemäß § 68 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch zu reformieren und zukünftig den Medianlohn anstelle des arithmetischen Durchschnittslohns als Referenzgröße für die Rentenberechnung festzulegen.
Begründung
Derzeit wird das jährliche Durchschnittsentgelt, das die Grundlage für die Ermittlung von Rentenpunkten bildet, auf Basis des arithmetischen Durchschnitts der sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte festgelegt.
Diese Methode führt zu einer systematischen Verzerrung nach oben, da hohe Einkommen den Durchschnitt stark anheben, während die Mehrheit der Beschäftigten deutlich darunterliegt.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beträgt der Medianlohn in Deutschland regelmäßig 10–15 % unter dem offiziellen Durchschnittsentgelt.
Das bedeutet:
Ein erheblicher Teil der Beschäftigten erzielt weniger als einen Rentenpunkt pro Jahr, obwohl sie objektiv zum mittleren Einkommensbereich gehören.
Diese Diskrepanz führt dazu, dass Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz jahrzehntelanger Vollzeittätigkeit nur unzureichende Rentenansprüche aufbauen.
Die aktuelle Berechnungsmethode trägt somit zur strukturellen Altersarmut bei und widerspricht dem verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG).
Frauen haben schlechtere Karrierechancen, wenn sie sich für Kinder entscheiden. Es gibt natürlich Ausnahmen, z.B. im öffentlichen Dienst. Aber auch in diesem Bereich sind wir weit entfernt von Managergehältern.
Auch die Mütterrente ist nur Makulatur. Laut meiner Rentenauskunft teile ich diese mit dem Vater (mein Ex-Mann) meiner beiden Kinder, obwohl er den gemeinsamen Haushalt verlassen hat, als meine Tochter 2 Jahre und mein Sohn 6 Jahre alt war. Einen Verzicht wird er wohl nicht unterschreiben.
Vielleicht macht sich ja mal jemand die Mühe mit einer Erhebung des Unterschiedes zwischen dem Durchschnittseinkommen getrennt nach Frauen und Männer.
Mann möge auch bedenken, dass Frauen bis in die 70ger Jahre den Mann noch um Erlaubnis bitten musste, wenn sie arbeiten möchte. Die Pflicht der Ehefrau war sich um den Haushalt und die Kinder zu kümmern, ohne eigenes Einkommen.