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Diskussion zur Petition 191449

Steuerrecht

Anerkennung der BahnCard 100 als Produkt von nationaler Bedeutung vom 02.12.2025

Diskussionszweig: Kilometerpauschale?

Nutzer621931 | 07.01.2026 - 09:48

Kilometerpauschale?

Anzahl der Antworten: 0

Ab 56km einfache Strecke entspricht der Steuervorteil der Pendlerpauschale dem Preis der Bahncard 100. Wer den Fernverkehr zum Pendeln benötigt und nicht mit einem Deutschlandticket auskommt, wird diese Strecke i.d.R. leicht erreichen.

Über die Pendlerpauschale lassen sich 4.500 der 4.900 Euro (92%) der Bahncard direkt absetzen ohne dass es zu Diskussionen mit dem Finanzamt kommt.
Wer die restlichen 400 Euro auch absetzen möchte, kann argumentieren, dass die Kosten alleine für die Arbeitsfahrten auf beiden Berechnungswegen (Kilometerpauschale und Bahncard-Preis) höher liegen.

Das BMF-Schreiben vom 15. August 2019 (IV C 5 - S 2342/19/10007 :001) stellt auch klar, dass mögliche private Fahrten unerheblich sind, solange einzelne Fahrkarten ohne Bahncard 100 teurer wären als der BC-Preis:
Zitat:
Ergibt die Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der Fahrberechtigung, dass die Summe aus den ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die ohne Nutzung der Fahrberechtigung während deren Gültigkeitsdauer [...] anfallen würden, die Kosten der Fahrberechtigung erreichen oder übersteigen [...], stellt die Überlassung der Fahrberechtigung an den Arbeitnehmer keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Auf die darüber hinaus gehenden Nutzungsmöglichkeiten kommt es dann nicht mehr an.

Die Überlassung durch den Arbeitgeber würde ich regelmäßig genau so ansehen wie den privaten Kauf, den der Arbeitgeber in Form des Bruttogehaltes finanziert.
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