Text der Petition
Mit der Petition wird ein gesetzlicher Modellversuch zur Einführung einer verpflichtenden Notfall-Kommunikationsstruktur im Betreuungsrecht gefordert. Wenn Betreuer die Gesundheitssorge oder Aufenthaltsbestimmung innehaben, sollen gesetzlich geregelte digitale Notfallkontakte oder verbindliche Vertretungsregelungen für akute Krisensituationen geschaffen werden, da eine ausdrückliche Notfall-Kommunikationspflicht bislang nicht im Betreuungsrecht existiert.
Begründung
Das deutsche Betreuungsrecht überträgt Betreuern weitreichende Verantwortung für Gesundheit, Aufenthalt und existenzielle Krisensituationen betreuter Menschen. Gleichzeitig existiert bislang keine ausdrücklich gesetzlich geregelte Notfall-Kommunikationsinfrastruktur für akute Ereignisse außerhalb regulärer Bürozeiten. Dadurch entsteht eine erhebliche organisatorische Schutzlücke im System.
Die §§ 1821 und 1823 BGB verpflichten Betreuer zwar allgemein zur Wahrung des Wohls, zur persönlichen Kontaktpflege und zur Berücksichtigung des Willens betreuter Personen. Das Gesetz enthält jedoch keine konkrete Verpflichtung zur Sicherstellung einer technisch abgesicherten Krisenerreichbarkeit oder einer standardisierten Vertretungsstruktur für Notfälle.
In der Praxis führt dies dazu, dass betreute Menschen, Krankenhäuser, Polizeibehörden oder Rettungsdienste in zeitkritischen Situationen häufig keine verlässliche Möglichkeit haben, zuständige Betreuer kurzfristig zu erreichen. Besonders problematisch wird dies bei schweren medizinischen Krisen, Straftaten, Unfällen oder akuten Gefahrenlagen außerhalb regulärer Geschäftszeiten.
Der vorgeschlagene Modellversuch soll erstmals prüfen, wie eine moderne staatliche Notfallstruktur im Betreuungsrecht organisiert werden kann. Ziel ist ausdrücklich nicht die permanente private Verfügbarkeit einzelner Betreuer, sondern die Schaffung eines verlässlichen, technisch abgesicherten Krisensystems für existenzielle Notlagen betreuter Menschen.