Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 36701

Verbraucherschutz

Verbot von Weichmachern in Gegenständen und Konsumgütern vom 03.10.2012

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Weichmacher in Gegenständen und Konsumgütern des täglichen Bedarfs zu verbieten, um die Gesundheit von Babys, Kindern und Erwachsenen ausreichend zu schützen.

Begründung

Dänemark wird ab Herbst ein Verbot für Weichmacher in allen verbrauchernahen Produkten umsetzen, die in direkten Kontakt mit der Haut oder Schleimhäuten kommen – und dies im Alleingang

Damit übernimmt Dänemark wieder einmal eine Vorreiterrolle innerhalb der EU. Alltagsprodukte wie etwa Duschvorhänge, Wachstücher und Vinylböden dürfen dann nicht mehr verkauft werden, wenn diese anteilig mehr als 0,1 Prozent des Gewichts an Weichmachern (Phthalaten) enthalten.

Die EU-Kommission wird erst im Frühjahr 2013 darüber entscheiden, ob Stoffe wie DEHP, DBP und BBP DIBP in allen EU-Mitgliedsstaaten verboten werden sollten.

Bereits seit 2006 sind die als Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen.

Eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt die Dringlichkeit eines umgehenden Verbotes von Weichmachern: Die Hälfte aller jungen Männer zwischen 18 und 23 Jahren in Deutschland ist nur noch eingeschränkt zeugungsfähig! Außerdem stehen Weichmacher im Verdacht, Diabetes, Asthma und Atemwegserkrankungen zu fördern.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben