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Diskussion zur Petition 39284

Arzneimittelwesen

Allgemein verbindliches Anti-Doping-Gesetz vom 18.01.2013

Diskussionszweig: Dagegen! Dem wird nicht gefolgt!

Pampfi | 28.01.2013 - 11:44

Dagegen! Dem wird nicht gefolgt!

Anzahl der Antworten: 7

Ich bin gegen jede staatliche Tätigkeit in dem Bereich. Ich halte auch nichts von strafrechtlichen Verbotsnormen,. Sport ist ein gesellschaftlicher Bereich der sich, solange er sich im Rahmen der allgemeinen Gesetze (z.B.Arzneimittelgesetz, strafrechtliche Normen wie Urkundenfälschung (gefälschte ärztliche Verordnungen), eidesstattliche Versicherungen ... bewegt, sich selbst regulieren sollte. Und das geschieht ja durch Dopingtests und Sportgerichte. Die zunehmende Kommerzialisierung und Industrialisierung führt dazu dass nun aus wirtschaftlichen Gründen nach mehr Staat geschrien wird, teilweise auch mit Erfolg. Dafür ist der Staat aber nicht da, er ist keine Serviceorganisation der Sportwirtschaft, auch wenn diese auch sonst vom Staat gerne verhätschelt wird, etwa bei der Frage der Kosten von Polizeieinsetzen. Es ist sinnvoll wenn sich der Staat an gesellschaftlichen Veranstaltungen wie dem Karneval oder einer sportlichen Veranstaltung mit der Polizei beteiligt, ohne dies durch Kostenbescheide unmöglich zu machen. Bei kommerziellen Firmen mit einem professionellen hochbezahlten Vorstand und hochbezahlten Sportlern kann man sich aber als Staat durchaus für die Kosten entschädigen lassen. Dies geschieht nicht, bei der Frage des Dopings soll es aber u.a. die Staatsgewalt, insbesondere der Staatsanwalt richten. Der Staat soll insbesondere die positiven Aspekte des Sports fördern, die Ausreizung der menschlichen Leistungsfähigkeit an der absoluten Leistungsgrenze sicherzustellen kann aber keine Staatsaufgabe sein. Hier ist nach dem Grundsatz der Subsidiarität zunächst einmal der Sport selbst gefragt, er muss sich selbst verwalten, seine Probleme selbst lösen und z.B. Fehlverhalten ahnden. Dieses Prinzip findet ja auch im beruflichen Bereich Anwendung, hier erfolgt dies über die Gerichte der Kammern. Warum sollen hier staatliche Gerichte tätig werden, wenn es sogar z.B. bei Rechtsanwälten die gesellschaftlichen Gerichte der Kammern übernehmen. Genauso gibt es Sportgerichte, im Bereich der politischen Parteien gibt es Parteischiedsgerichte ... Die Justiz ist, auch durch eigenes Verschulden sowie einen Gesetzgeber der sie in den längst verlorenen Krieg gegen Drogen hetzt, völlig überlastet. Und nun sollen Staatsanwälte sich auch noch der Sportler annehmen? Wir haben wirklich dringendere Probleme wie die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Wirtschaftskriminalität ... Mit einem Anti Doping Gesetz werden letztlich nicht die Interessen der Sportler und der Fans geschützt, sondern die der Funktionäre und Firmen. Das Geschäftsmodell Profisport soll hier vorzugsweise strafrechtlich geschützt werden und geschäftsschädliche Skandale sollen vermieden werden oder die Beteiligten an den juristischen Pranger gestellt werden - die Presse wird dann schon tätig, wie etwa im Fall Pechstein.
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